Umstrittenes Verbot

Glühbirnen jetzt endgültig aus der EU verbannt

Österreich
01.09.2012 10:10
Ab sofort geht das von der EU verfügte Aus für Glühbirnen in die vierte und letzte Runde. Diesmal betrifft es die 40- und 25-Watt-Glühbirnen. Offiziell gilt nun, dass Glühlampen mit Leuchtfaden aller Watt-Klassen innerhalb der Europäischen Union nicht mehr erzeugt oder hierher importiert werden dürfen. Lediglich Restbestände dürfen verkauft werden, wobei manche Onlinehändler noch einige Vorräte zu haben scheinen. Ein gutes Geschäft, denn viele Konsumenten lehnen die Energiesparlampen als Alternative weiterhin ab.

Selbst die 100-Watt-Lampe, die 2009 aufgrund der Öko-Design-Richtlinie der EU als erste langsam verschwinden hätte sollen, ist weiterhin bestellbar. Wer als Konsument trotz des hohen Stromverbrauchs nicht auf die alte Birne verzichten will, hat laut einem Anfang August gesendeten Beitrag des Ö1-"Morgenjournals" ebenso die Möglichkeit, diese in Form einer Speziallampe zu erwerben. Mit dem Verpackungshinweis "Nicht für den Haushalt geeignet" versehen, verstößt der Verkauf nicht gegen EU-Recht.

Das offizielle Ziel der EU-Vorschrift, die in einem Stufenplan seit September 2009 umgesetzt wurde, ist ein geringerer Stromverbrauch und damit ein verminderter, umweltschädlicher Kohlendioxidausstoß durch die als Alternative vorgesehenen Energiesparlampen. Als stromsparende Leuchtstofflampen enthalten diese allerdings eine geringe Menge Quecksilber und dürfen deswegen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Dokumentarfilm hinterfragt Energiesparlampen
Zuletzt hatte der Dokumentarfilm "Bulb Fiction" über die erzwungene Einführung von Energiesparlampen in der EU die Elektroindustrie schwer verärgert. Der Film (siehe Video in der Infobox) warnt vor Quecksilber aus zerstörten Leuchten und zweifelt die angeblich sehr lange Lebensdauer der neuen Lampen an. "Statt Alternativen zum Energiesparen bei der Beleuchtung aufzuzeigen, schürt der Film eher diffuse Ängste und verunsichert die Verbraucher", kritisierte etwa der Geschäftsführer des deutschen ZVEI-Fachverbands Licht, Jürgen Waldorf, den Film.

Laut Umweltbundesamt sind die Energiesparlampen aufgrund des Quecksilbergehalts Sondermüll. Konsumenten können die Leuchtstofflampen entweder bei den Problemstoffsammelstellen oder direkt beim jeweiligen Händler zurückgeben, so die Sprecherin des Fachverbandes Elektro- und Elektronikindustrie.

Der Verein für Konsumenteninformation empfiehlt beim Kauf der sogenannten Kompaktleuchtstofflampen, solche mit speziellen Schutzglas zu bevorzugen, um so den Lampenbruch zu vermeiden. Eine US-amerikanische Untersuchung zeigt laut Umweltbundesamt, dass Lüften und fachgerechte Entsorgung binnen einer Stunde nach Lampenbruch dazu führe, dass die Quecksilber-Werte der Raumluft wieder auf einen gesundheitlich unbedenklichen Wert sinken würden.

LED-Lampen als Alternative
Laut den Angaben gilt in der EU ein maximal zulässiger Wert von fünf Milligramm pro Lampe. Ab 1. Dezember wird gilt dann ein Höchstwert von maximal 3,5 mg Quecksilber für Lampen mit einer Leistung von weniger als 50 Watt und ab 1. Jänner 2013 dann 2,5 mg für solche mit einer Leistung kleiner als 30 Watt. Wer seine Räumlichkeiten umweltfreundlich und quecksilberfrei beleuchten möchte, dem stehen noch die sogenannten LED-Lampen zur Verfügung.

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