Der Patient starb

Betrunkener Notarzt kommt mit 600 € Strafe davon

Kärnten
09.04.2024 14:15

Als Kärntner Rettungskräfte von einem slowenischen Notarzt bei einem Krankentransport um Hilfe gebeten wurden, waren sie entsetzt: Der junge Mediziner war „blau“ – mit 2,2 Promille versuchte er, seinen Patienten wiederzubeleben. Was sagt der Mann bei seinem Prozess in Villach? „Errare humanum est!“ Er kommt vorerst mit einer Geldstrafe in der Höhe von 600 Euro davon ...

Irren ist menschlich. Natürlich. Aber der Arzt aus Slowenien hatte sich bei einem Krankentransport eines steirischen Anbieters von Kroatien nach Deutschland nicht nur einmal geirrt. „Mein erster Fehler war, dass ich den Patienten überhaupt übernommen habe. Er war für mich nicht transportfähig“, doziert der 34-Jährige beim Prozess am Bezirksgericht von Villach.

„War das nicht der größere Fehler, überhaupt so viel zu trinken?“, fragt Richterin Sabrina Pušnik vorsichtig nach. „Das auch“, gibt er zu. Er habe am Vorabend eines erst spät angeforderten Krankentransports „viel gesoffen. Das war voriges Jahr leider so. Ich hatte Probleme mit meiner Freundin; sie hat mich betrogen“. Er habe in seiner Einsamkeit und mit einem Kumpel von der steirischen Organisation hohe Mengen an Wodka und anderen Spirituosen getrunken.

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Ich habe viel gesoffen. Das war voriges Jahr leider so. Ich hatte Probleme mit meiner Freundin; sie hat mich betrogen.

Angeklagter Notarzt

Noch 17 Stunden später, als das Rote Kreuz in Kärnten nach einem Kollaps des Patienten im Wagen um Hilfe gebeten wurde, hatte der Mediziner 2,2 Promille intus. „Sie müssen ja zuvor an die 4 Promille gehabt haben“, staunt die Staatsanwältin. Achselzucken des Arztes. „Rechnerisch geht sich das schon aus.“

Gutachten entlasten den Alko-Arzt
Büßen musste es jedenfalls ein Patient, der schwer krank in die Heimat gebracht werden sollte – und die Fahrt nicht überlebte. „So tragisch es ist, es war ein natürlicher Tod“, betont aber Verteidiger Markus Steinacher, was drei Gutachter festgestellt haben: Dass der Notarzt zwar etliches falsch gemacht hat und schwer betrunken war – aber der Mann dennoch an den Folgen einer Coronainfektion gestorben wäre.

Daher ist letztlich auch „nur“ Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Gesundheit des Verstorbenen angeklagt; ein Delikt, das mit höchstens drei Monaten Haft bestraft werden kann, dem Arzt in seiner slowenischen Heimat natürlich noch den Job kosten kann.

„Ich will auch, dass so etwas wie mit diesem Arzt nie passiert – nicht mir, nicht Ihnen, nicht Ihrer Mutter“, sagt der Sohn des Opfers, der aufmerksam bei der Verhandlung zuhört. Vielleicht wartet er auf eine Entschuldigung des Mediziners, der sehr ruppig wirkt. Die kommt aber nicht. „Jaja, ich mache Hände hoch, übernehme die Verantwortung, was soll ich noch tun?“, grantelt er stattdessen. „Ich arbeite auch nicht mehr als Notarzt“, versichert er, „sondern im Blutspendezentrum.“

100 Tagessätze mal 6 Euro als Geldstrafe
Das Urteil: 600 Euro Geldstrafe, rechtskräftig. Zivilrechtlich kommen auf den Arzt vermutlich noch hohe Geldforderungen zu – der Sohn des Verstorbenen will 20.000 Euro, von denen der Mediziner 1000 Euro anerkennt. Und der steirische Rettungsdienst hat ebenfalls finanzielle Begehrlichkeiten, wurde  nach dem Alko-Vorfall doch der Vertrag mit dem deutschen ADAC ausgesetzt. „Da geht es um Zigtausend Euro“, behauptet der Anwalt.

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