OGH-Entscheidung

225.000 Euro: VW muss das Land OÖ entschädigen

Oberösterreich
24.03.2024 09:00

Das Land Oberösterreich klagte den Wolfsburger Mega-Konzern wegen seiner Tricksereien bei den Abgaswerten. Nach einem Teilurteil fließen jetzt gut 200.000 Euro in die Landeskasse. 

Ein unerwarteter Geldsegen lässt jetzt Bares in die (klammen) Kassen des Landes fließen: Als Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW und Skoda klagte das Land Oberösterreich mit Finanzreferent und Landeshauptmann. Thomas Stelzer (ÖVP) an der Spitze den Wolfsburger Mega-Konzern. Dieser hatte ja bekanntlich bei der Messung von Abgaswerten getrickst und damit einem riesigen Skandal ausgelöst.

Der oberste Gerichtshof sprach Ende Februar in einem Teilurteil dem Land Oberösterreich eine Entschädigung zu – und diese kann sich sehen lassen. Offiziell heißt es: „Insgesamt besteht zum heutigen Teil eine Zahlungsverpflichtung von Volkswagen gegenüber dem Land Oberösterreich in der Höhe von 225.603,38 Euro.“ Die Summe setzt sich aus einer Entschädigung in der Höhe von 168.344,25 Euro sowie Zinsen zusammen. Seit 13. August sind Zinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten fällig, was den Geldsegen erheblich auffettet.

Inhaltlich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ausgesprochen, dass für alle Fahrzeuge der Marke VW, die sich im Besitz des Landes befinden, zehn Prozent merkantiler Minderwert angemessen seien. Das heißt konkret, dass der theoretische Wertverlust ausgeglichen wird, der bei einem Verkauf des Fahrzeugs anfallen würde. Aber auch für Autos, die bereits veräußert wurden, wurden sieben Prozent Wertverlust gerechnet, heißt es in der Entscheidung. Vom Abgasskandal betroffen waren auch Fahrzeuge der Marke Skoda, die sich ebenfalls im Besitz des Landes befinden. Hier warf der OGH die Klage in die erste Instanz zurück, weil das Schriftstück um weitere Details ergänzt werden muss. Auch hier stehen die Chancen gut.

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