Im Sinn der Anklage

Vier Schuldsprüche im Prozess um Machetenmord

Wien
19.03.2024 17:24

Ende April 2023 sollen vier Männer einen 32-jährigen Algerier regelrecht hingerichtet haben. Am Dienstag mussten sich die Angeklagten zum dritten und letzten Mal auf die Anklagebank des Wiener Landesgerichts begeben. Der Hauptangeklagte bekam eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Viermal schuldig lautet das Urteil im Machetenmord-Prozess, der am Dienstag am Wiener Straflandesgericht seinen Abschluss fand. Die Freiheitsstrafen: Zwei Mal 17 Jahre, ein Mal 15 Jahre und ein Mal lebenslang.

Vier aus Algerien stammende Männer im Alter von 21, 22, 25 und 29 Jahren sind am Dienstagabend am Wiener Landesgericht im Prozess um den sogenannten Macheten-Mord im Sinn der Anklage schuldig erkannt und zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Für den 22 Jahre alten Hauptangeklagten setzte es eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der 21-Jährige bekam 15 Jahre, die 25 und 29 Jahre alten Männer jeweils 17 Jahre Haft.

Keine Überlebenschance
Die Geschworenen gelangten mehrheitlich – im Fall des 22-Jährigen einstimmig – zur Ansicht, dass alle vier unmittelbar an der vorsätzlichen Tötung des 32-jährigen Djafaar H. beteiligt waren.

Sie hatten diesem dem erstinstanzlichen Urteil zufolge am 20. April 2023 an der U-Bahn-Station Jägerstraße in Wien-Brigittenau aufgelauert und ihn mit einer 70 Zentimeter langen Machete und Messern attackiert, nachdem er mit einem Pfefferspray besprüht und somit außer Gefecht gesetzt worden war. Das Opfer hatte aufgrund der Vielzahl der ihm beigebrachten Verletzungen und des daraus resultierenden Blutverlusts de facto keine Überlebenschance.

Ein Urteil rechtskräftig
Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit der Männer mildernd gewertet, wobei der Richter betonte, dass man aufgrund ihrer Verwicklung in Drogen-Geschäfte von keinem ordentlichen Lebenswandel ausgehen könne. Beim Jüngsten wurde auch der Umstand berücksichtigt, dass er zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt und somit ein junger Erwachsener war.

Erschwerend war „die Brutalität und Rücksichtslosigkeit bei der Tatbegehung“, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Beim 22-Jährigen, der dem Opfer die Machete zunächst zwei Mal auf den Kopf geschlagen hatte und, nachdem dieser zu Boden gegangen war, wiederholt auf dessen Beine einhieb, sei „nichts anderes als eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht gekommen“, sagte der Richter.

Arme und Beine fast abgehackt
Der 21-Jährige akzeptierte die über ihn verhängte Strafe, während die Rechtsvertreterinnen der drei weiteren Verurteilten Bedenkzeit erbaten. Deren Urteile sind damit nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin war mit sämtlichen vier Urteilen einverstanden. Damit erwuchsen die 15 Jahre für den 21-Jährigen bereits in Rechtskraft.

Die Algerier gehörten, genauso wie ihr späteres Opfer auch, einer nordafrikanischen Drogenbande an. Wegen Streitigkeiten um Drogen und Konflikten in der gemeinsamen Heimat dürften sie sich mit dem Opfer zerstritten haben. Am Abend der Tat dürfte die Lage dann eskaliert sein. Mit zwei Macheten waren dem Opfer Arme und Beine fast abgehackt worden.

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