Nach mehr als drei Monaten in U-Haft wegen einer mutmaßlichen Messer-Attacke darf ein Lungauer (55) wieder heim: Ein Unfall könne laut Gericht nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen laufen weiter.
Eine Messerattacke in den Hals in einer alkoholgetränkten Dezember-Nacht brachte einen Lungauer (55) in die Zelle der Justizanstalt. Doch nun hat die Salzburger Justiz die Untersuchungshaft aufgehoben und den Einheimischen wieder entlassen. „Weil ein Unfall nicht ausgeschlossen werden kann“, betont Verteidiger Kurt Jelinek im „Krone“-Gespräch.
Beschuldigter soll auch Leben gerettet haben
Der Anwalt hatte einen Enthaftungsantrag an das Landesgericht Salzburg geschickt: Damit forderte er die Freilassung seines Mandanten. Begründung: Der blutige Vorfall vom 2. Dezember könnte auch ein Unfall gewesen sein, behauptete Jelinek im Antrag und verwies dabei auf die Gerichtsmediziner. Deren Gutachten nach sei nicht klar, ob es sich um einen Stich oder Schnitte handelte. Zudem habe der Beschuldigte dem Opfer durch die Erste Hilfe wohl auch das Leben gerettet. Die Staatsanwaltschaft dagegen forderte eine Fortsetzung der U-Haft, da durch die Tat im Grunde Lebensgefahr bestand – und damit ein möglicher Verdacht in Richtung Mordversuch.
Richterin folgte Antrag von Verteidiger
Die Haftrichterin folgte aber der rechtlichen Meinung des Verteidigers und entließ den Lungauer gegen gelindere Mittel. Demnach muss er auf Alkohol verzichten, dies täglich bei der Polizei kontrollieren lassen und den Kontakt zum Opfer – einem Einheimischen (37) – unterlassen.
Wie es damals zur Messerattacke im Hals-Bereich kam, ist unklar: Sowohl der mutmaßliche Täter als auch das Opfer waren stark betrunken – mit Promille-Werten zwischen 2,3 und 3. Beide sprachen von Erinnerungslücken.
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