Ein Südburgenländer wurde zu Unrecht während des Krankenstandes gekündigt. Mithilfe der Arbeiterkammer erhielt er nun seine offenen Ansprüche ausbezahlt.
Der Mann aus dem Bezirk Jennersdorf war seit Oktober 2017 für eine steirische Immobilienfirma als Hausmeister tätig. Die Betreuung und Instandhaltung diverser Wohnhausanlagen in der Grenzregion war seine Aufgabe. Als er im Juli 2023 erkrankte und nicht arbeiten konnte, wurde ihm angeblich von der Firma mündlich eine einvernehmliche Auflösung angeboten.
Erfolg nach zweiter Intervention
Einer solchen hat er Südburgenländer aber nie zugestimmt. Die schriftliche Kündigung folgte im September. Dienstende sollte zu Jahresende 2023 sein. „Obwohl sich unser Mitglied nicht viel Hoffnung machte, kam er trotzdem zu uns, um sich seine Ansprüche prüfen zu lassen“, erzählt Jennersdorfs AK-Bezirksstellenleiter Reinhard Jud-Mund. Und das war gut so: Nach der zweiten Intervention beglich der Arbeitgeber alle offen Ansprüche – 13.439 Euro brutto, was 9.128 Euro netto ergaben.
„Hilfreich dabei waren auch die detaillierten Arbeitszeitaufzeichnungen des Hausmeisters“, rechnet Jud-Mund vor. So wurden in der Endabrechnung zuerst keine Urlaubsersatzzeiten für offene Urlaubstage berücksichtigt. Auch fing in der Kündigungsfrist das neue Arbeitsjahr zu laufen an, und damit auch neue Ansprüche. „Dieser Fall zeigt, dass es sich immer lohnt, bei uns alles prüfen zu lassen“, so Jud-Mund.
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