Klein, zierlich und ruhig steht die alte Dame im Landesgericht Wien. Sogar auf Handschellen wird bei der 72-Jährigen verzichtet – von Aggression keine Spur. Das war im Juli 2023 anders, als sie im Wahn einen Sozialarbeiter versuchte zu töten – Unterbringung.
Es ist eines der schwerwiegendsten Verbrechen, das das österreichische Strafgesetzbuch hergibt: Mord – auch, wenn es beim Versuch bleibt. Und trotzdem kann man fast nicht anders, als mit der 72-Jährigen im Wiener Landesgericht Mitgefühl zu haben. In übergroßem Pullover und Jogginghose steht die kleine Frau ruhig vor dem Verhandlungssaal, schaut immer wieder mit freundlichem Gesicht um sich und wartet auf ihren Prozess.
Seit Jahrzehnten unbehandelt
Seit Jahrzehnten leidet die ehemalige Putzfrau an einer schweren Schizophrenie, war aber nie in Behandlung. Als im Juli 2021 ihr Ehemann starb, verlor sie so ihre engste Bezugsperson. Die 72-Jährige lebte danach in einer Wohnung völlig ohne Strom, Gas oder Wasser. Sie bekommt also einen Erwachsenenvertreter, der auch über ihre Pension verfügt.
„Kräfte entwickelt, die fast unmöglich sind“
„Sie war aber nicht krankheitseinsichtig und wollte diese Hilfe nicht annehmen“, erklärt die Staatsanwältin. Als Mitte letzten Juli ein Sozialarbeiter der alten Dame ihre Pension vorbeibringen wollte, attackierte sie diesen. Mit einem Hammer schlug die zierliche 72-Jährige in Richtung seines Kopfes – traf ihn glücklicherweise nicht. „In solch einem Zustand können die Betroffenen Kräfte entwickeln, die sonst fast nicht möglich sind“, erklärt die Staatsanwältin.
Während des Plädoyers flüstert die Frau immer wieder „Angst“ und da stimmt auch die Anklägerin zu: „Ich glaube, dass sie die Situation als sehr bedrohlich wahrgenommen hat.“ Die Entscheidung der Geschworenen nach der Empfehlung von Psychiater Peter Hofmann: Eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum – nicht rechtskräftig.
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