Ein schuldiger Lenker (26) fuhr nach einem heftigen Streit einen Zeugen in Wien-Favoriten einfach nieder. Kurz darauf konnte er jedoch von der Polizei festgenommen werden.
Seine Courage bezahlte der Zeuge (23) einer nächtlichen „Parkschaden-Flucht“ in Favoriten damit, dass ihn ein aggressiver syrischer Autofahrer (26) mit dem Wagen rücksichtslos niederstieß.
Wollte ihn zur Rede stellen
Konkret ging es darum, dass sich der Österreicher gegen 22.30 Uhr vor den Pkw des Unfalllenkers gestellt hatte, um ihn zur Rede zu stellen. Daraufhin stieg der Syrer aus. Es entwickelte sich ein heftiger Streit. Schließlich setzte sich der Autofahrer wieder hinters Lenkrad und stieß beim Wegfahren den Zeugen nieder. Der alarmierte per Handy die Polizei.
Er wurde vorübergehend wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung festgenommen und danach angezeigt.
Julia Schick, Pressesprecherin der Wiener Polizei
Während die Beamten den Verletzten befragten, tauchte plötzlich der Pkw-Fahrer wieder am Unfallort auf. „Er wurde vorübergehend wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung festgenommen und danach angezeigt“, so Julia Schick, Pressesprecherin der Wiener Polizei.
ÖAMTC warnt
Der ÖAMTC warnt übrigens eindringlich davor, einen Parkschaden nicht oder zu spät zu melden. „Wenn man beim Ein- oder Ausparken einen Schaden verursacht und der Lenker des geschädigten Fahrzeuges nicht vor Ort ist, muss der Parkschaden ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeiinspektion gemeldet werden“, so Nikolaus Authried, Leiter der Rechtsberatung des Autofahrerklubs.
Nach einem nicht gemeldeten Parkschaden ist sogar eine mehrfache Anzeige wegen Fahrerflucht möglich.
Nikolaus Authried ist Rechtsexperte beim ÖAMTC
Hinter Scheibenwischer Nachricht ist zu wenig
Eine Nachricht hinter den Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeuges zu klemmen ist nicht ausreichend. Sie kann nur zusätzlich zur polizeilichen Meldung gemacht werden. Wer die Unfallmeldung bei der nächsten Polizeidienststelle unterlässt, kann auf einen Schlag mit bis zu drei Verwaltungsstrafen belegt werden. Und: Das gilt auch, wenn die Unfallmeldung bei der Polizei verspätet erfolgt. „Insgesamt kommen so oft einige hundert Euro allein durch Verwaltungsstrafen zusammen“, so Mag. Authried.
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