Anmeldepflicht

„Feuer frei“ heißt es für das Osterfest 2024

Kärnten
13.03.2024 10:00

Loderndes Feuer gehört zu Ostern dazu. Anträge für das Entzünden des Haufens müssen rechtzeitig gestellt werden. 

Nicht mehr lange, dann klopft der Osterhase an der Türe. Und was darf da natürlich nicht fehlen? Das traditionelle Osterfeuer. Wie letztes Jahr sind diese auch heuer wieder erlaubt. In der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag dürfen in ganz Kärnten die Haufen angezündet werden, um den Winter offiziell auszutreiben und den Frühling einzuläuten.

Vorab anmelden
Damit die Festivität reibungslos über die Bühne läuft, gibt es einige wesentliche Punkte, die zu befolgen sind. Ein Osterfeuer muss ordnungsgemäß spätestens vier Tage vor dem Abbrennen der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. Außerdem dürfen ausschließlich biogene Materialien verbrannt werden–also unbehandelte, pflanzliche Materialien wie zum Beispiel Stroh, Holz, Schilf, Baum- und Grasschnitt oder Laub.

Was noch zu beachten ist
Weiters muss der Abstand zu baulichen Anlagen und brennbaren Gegenständen gewahrt bleiben, das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden und darf keine Rauch- oder Geruchsbelästigung verursachen und vor dem Anzünden des Feuers ist auf das Vorhandensein von Kleintieren im Brennmaterialstapel zu achten. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen muss das Feuer sofort gelöscht werden. Im Notfall ist die Feuerwehr unter „122“ zu verständigen.

Wo die Anträge zu finden sind
Die Anträge stehen online unter https://www.klagenfurt.at/stadtservice/sicherheit/feuerwehr#c3836 ab sofort sowie auf www.berufsfeuerwehr.at zur Verfügung oder können im Bürgerservicebüro im Rathaus oder direkt bei der Berufsfeuerwehr abgeholt werden.

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