Streit mit Wiener AKH

Opfer von Pfusch-OP hofft nun auf Schmerzensgeld

Wien
09.03.2024 18:00

Eine Reihe von Fehlbehandlungen hat dazu geführt, dass eine junge Frau halb erblindet ist. Nach dem „Krone“-Bericht darüber lenkt das AKH ein, hat aber Probleme mit der eigenen Dokumentation des Falles.

Die Wahlsteirerin Lisa Rainer hat eine Reihe von verpfuschten Operationen am Wiener AKH über sich ergehen lassen müssen. Seitdem ist ihr linkes Auge bewegungsunfähig, zwischenzeitlich sah sie auch Doppelbilder, ihr Sichtfeld wird für immer eingeschränkt bleiben. Kontaktaufnahmen über ihren Anwalt Michael Stummvoll bleiben vom AKH zunächst monatelang unbeantwortet. Erst nach dem „Krone“-Bericht ist Bewegung in die Sache gekommen.

Patientenakten sind verschwunden
Das Krankenhaus beziehungsweise die zuständige Haftpflichtversicherung des Spitals lenkt ein. Stummvoll erwirkt ein Einvernehmen über ein unabhängiges Gutachten durch das Universitätsklinikum Jena in Deutschland. Doch es gibt ein Problem: Im Zuge der Begutachtung räumt die Klinik ein, dass Dokumente fehlen und die OP-Historie der Patientin daher nicht dargestellt werden kann.

40.000 Euro

Schmerzensgeld fordert Lisa Rainer vom AKH. Damit wären gerade einmal die Kosten für ihre Nachbehandlungen gedeckt.

„Die Peinlichkeit, dass das AKH nicht in der Lage ist, eine vollständige Krankengeschichte herauszugeben, spiegelt tiefgreifende Mängel in der Dokumentationspraxis dieses Krankenhauses wider. Es ist deswegen bedenklich, da lückenlose medizinische Unterlagen essenziell für die Gewährleistung der Patientensicherheit und die Qualität der Versorgung sind“, erklärt der Jurist. Trotzdem soll das Ergebnis des medizinischen Gutachtens in den nächsten Wochen eintreffen.

Sollte das Gutachten die Versäumnisse bestätigen, kommt zunächst die Haftpflichtversicherung des AKH Wiens für Rainers persönlichen entstandenen Schaden auf. Vom AKH heißt es dazu: „Die medizinische Dokumentation wurde in zwei Tranchen versandt, zunächst die in Papierform verfügbaren Unterlagen, und in Folge die elektronischen Befunde. Die Unterlagen werden von der Haftpflichtversicherung an den Gutachter weitergeleitet. Wir bedauern, dass es hier zu Verzögerungen gekommen ist.“

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