Wies Beschwerde ab

Urteil gegen Aktivist: Richter leugnet Klimawandel

Gericht
05.03.2024 17:54

Für Empörung sorgt die Urteilsbegründung eines Richters am Landesverwaltungsgericht Steiermark. Er hatte die Beschwerde eines Klimaaktivisten abgewiesen, der wegen der Blockade des Grazer Opernrings im November 2022 verurteilt worden war. Für seine Begründung zog der Richter auch ein pseudowissenschaftliches Werk heran.

In dem richterlichen Erkenntnis von Oktober 2023, über das die „Kleine Zeitung“ zuerst berichtete, schrieb der Richter, dass der Konsens der Wissenschaft zum menschengemachten Klimawandel eine „umstrittene Hypothese“ sei. Das habe auch der Beschwerdeführer so ausgeführt. Obwohl dieser Konsens „umstritten“ sei, würden damit zunehmend politische Steuerungsmechanismen wie die CO2-Steuer begründet, so der Richter.

Richter: „Notstand“ liegt nicht vor
Der „Notstand“, mit dem der Klimaaktivist argumentierte, liegt demnach nicht vor. „Selbst wenn man den menschlichen Einfluss auf das Weltklima annimmt, fehlt es an der Unmittelbarkeit der Gefahr, weil Klimaveränderungen bekanntlich in Zeiträumen von vielen Jahren stattfinden“, heißt es. Selbst wenn, sei die Straßensperre der Aktivisten der Letzten Generation „nicht einmal abstrakt“ dazu geeignet gewesen, die „vermutete unmittelbare bevorstehende Gefahr des Zusammenbruchs der menschlichen Zivilisation durch den Klimawandel abzuwenden“. Wegen der Blockade hatte der Aktivist eine Strafe von 225 Euro zahlen müssen.

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Bei Klimaprotest handelt es sich in erster Linie um eine politische Ideologie.

Der Richter in seiner Begründung

Bei „ideologiefreier Betrachtung“ erschließe sich dem Gericht nicht, „um welche konkrete unmittelbar drohende Gefahr es sich bei einer Klimaerwärmung handelt, welche zum Zusammenbruch der menschlichen Zivilisten führen könnte“, heißt es in dem Erkenntnis weiter. Bei Klimaprotest handle es sich „in erster Linie um eine politische Ideologie. Diese wird vor allem von sogenannten grünen und anderen Parteien und politischen Gruppierungen vertreten“, so der Richter, der früher selbst Direktor im steirischen FPÖ-Landtagsklub war. Klimaschutz hat bei der FPÖ keinen hohen Stellenwert, viele Maßnahmen werden von ihr abgelehnt.

Argumentation mit pseudowissenschaftlichem Pamphlet
Besonders abstrus: Dem wissenschaftlichen Bericht des anerkannten Weltklimarates IPPC, auf den sich der Klimaaktivist bezieht, hält der Richter die Publikation „Es gibt keinen Klimanotstand“ entgegen und behauptet, dass „ein globales Netzwerk von über 1750 Wissenschaftlern und Fachleuten“ daran mitgeschrieben hätten.

Dieses Papier ist aber kein wissenschaftliches Dokument, sondern enthält Behauptungen, die bereits widerlegt wurden. Die „Weltklimaerklärung“, wie das Papier auch heißt, wurde von mehr als 1100 Menschen unterzeichnet, von denen viele Verbindungen zu klimawandelskeptischen Organisationen haben oder zu Firmen, die im fossilen Sektor tätig sind. Der 6. Weltklimabericht des IPPC umfasst dagegen 9000 Seiten und liefert Beweise für eine vom Menschen verursachte globale Erwärmung.

Richter sieht keine Befangenheit
Brisant ist, dass vor demselben Richter am Dienstag drei andere Klimaaktivisten der Letzten Generation standen. Sie hatten im April 2023 wegen einer Straßenblockade von der Polizei eine Geldstrafe von 750 Euro aufgebrummt bekommen und legten Beschwerde ein. Die drei Aktivisten warfen dem Richter Befangenheit vor, weil er schon andere Urteile „mit Leugnung des menschengemachten Klimawandels“ begründet hatte, wie es von der Letzten Generation hieß. Das Gericht lehnte den Befangenheitsantrag aber ab.

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