Abnahme möglich

Extreme Raser verlieren ab heute ihre Autos

Salzburg
01.03.2024 07:00

Dank des Einsatzes der Mutter eines Salzburger Unfallopfers wird die Gangart verschärft. Die Salzburger Initiative zeigte auf Bundesebene Wirkung.

Fast vier Jahre nach dem schrecklichen Unfall trägt Sabine Koch-Peterbauers Einsatz gegen Raser heute erneut Früchte. Ein solcher hat ihre Tochter Kathi auf dem Gewissen. Sie starb, weil er am 10. April 2020 bei Eugendorf in den Gegenverkehr und ihr Auto gerast ist. Kathis Mutter stand dem Land seither zur Seite, um der Raserei den Kampf anzusagen. Einige Verschärfungen gab es seither dank der Salzburger Initiative bereits.

Sabine Koch-Peterbauers Tochter starb wegen eines Rasers.
Sabine Koch-Peterbauers Tochter starb wegen eines Rasers.(Bild: Tschepp Markus)

Direkt erwischt - Auto 14 Tage weg
Ab heute können in Österreich Autos beschlagnahmt werden: Sofort vorläufig für 14 Tage bei einer Übertretung von 60 km/h (Ortsgebiet) oder 70 km/h (außerhalb), wenn der Lenker direkt erwischt wird.

Für eine dauerhafte Abnahme samt Versteigerung ist die Voraussetzung eine Übertretung von 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerhalb. Je 10 km/h weniger gelten, wenn der Lenker den Führerschein in den letzten vier Jahren schon einmal abgeben musste. Raserfahrzeuge landen an vier Standorten in Bergheim, St. Johann, Zell am See und Tamsweg.

„Raserszene wurde nach Salzburg gelockt“
Der Bund geht von 450 Beschlagnahmen pro Jahr aus. „Bisher wurde die Raser- und Tuningszene zu uns gelockt“, schildert ÖVP-Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. Tätern ihr „Tatwerkzeug“ abzunehmen, helfe am meisten, meint Florian Kreibich, Verkehrsreferent in der Stadt Salzburg.

Ein Wermutstropfen ist: Einsprüche können Verfahren in die Länge ziehen. Vom Bund fordert die ÖVP, illegale Rennen im Strafgesetzbuch zu verankern und ein Register für Verwaltungsstrafen, um Mehrfachraser auszuforschen und härter zu strafen.

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