Prozess in Feldkirch

Mädchen (12) verschickte Intimfotos via Chat

Vorarlberg
27.02.2024 18:55

Ein einschlägig vorbestrafter Oberländer gab sich im Chat als „Junge“ aus, verlangte Sex und Intimfotos. Er wurde wegen Missbrauchs angeklagt und musste sich am Montag vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. 

Die kognitiven Fähigkeiten des 21-jährigen Beschuldigten sind zwar eingeschränkt, doch wie man sich im Netz an minderjährige Mädchen heranmacht, um diese später sexuell zu missbrauchen, weiß der mehrfach einschlägig Vorbestrafte offenbar ganz genau. Das aktuelle Opfer ist eine zwölfjährige Schülerin.

Anfang September 2020 beginnt der Sozialhilfeempfänger, der sich im Netz als „Junge“ ausgibt, mit dem Mädchen zu chatten. Man tauscht sich aus. Dabei gibt die Minderjährige auch ihr Alter an. Für den Angeklagten ein Volltreffer. Schließlich fordert er die Zwölfjährige auf, ihm ein Foto zu schicken, auf dem sie sich selbst befriedigt. Das verweigert das Mädchen.

Nachdem der „Junge“ sie immer wieder bedrängt, gibt die Schülerin nach und sendet ihm ein Intimfoto. Seinen Vorschlag, sich mit ihr zum Sex zu verabreden, lehnt sie zwar ab, schickt aber noch ein weiteres Intimfoto.

Angeklagter bekennt sich teilweise schuldig
Lange bleibt die Sache unentdeckt. Erst im Zuge von Ermittlungen in einem anderen Fall, stoßen die Beamten im Chatverlauf des Mädchens auf den Angeklagten. Im Prozess am Montag gibt sich der Oberländer zunächst unwissend, bekennt sich dann aber teilweise schuldig, weil die Nachrichten auf seinem Handy gefunden wurden. „Ich habe aber keine Ahnung, wer die geschrieben hat. Ich jedenfalls nicht“, meint er.

Staatsanwalt Johannes Hartmann glaubte dem Angeklagten nicht, dass er nichts mit dem Chat zu tun ...
Staatsanwalt Johannes Hartmann glaubte dem Angeklagten nicht, dass er nichts mit dem Chat zu tun hatte.(Bild: Chantall Dorn)

Das wertet Staatsanwalt Johannes Hartmann am Ende als eine reine Schutzbehauptung. „Auch wenn drei oder vier Jahre verstrichen sind, kann man sich an so einen Chatverlauf erinnern. Wenn er es nicht gewesen ist, kann er ganz klar sagen, nein, ich chatte nicht mit einer Zwölfjährigen!“

Das nicht rechtskräftige Urteil: 15 Monate Haft. Dazu kommen noch weitere sieben Monate aus einer früheren, ursprünglich zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafe. Macht in Summe 22 Monate hinter schwedischen Gardinen.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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