Urteil am 24. August

Breivik: “Anschläge waren barbarisch, aber notwendig”

Ausland
22.06.2012 12:16
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik hat seine zwei Anschläge mit 77 Toten als "barbarisch, aber gerechtfertigt" bezeichnet. In seiner Schlusserklärung am Freitag vor dem Osloer Gericht verlangte der 33-Jährige, freigesprochen zu werden. "Ich habe für mein Volk, meine Religion und mein Land gehandelt." Zuvor hatte auch sein Verteidiger auf Freispruch wegen Notwehr plädiert. Das Urteil gegen Breivik soll am 24. August verkündet werden.

Für den Fall eines Schuldspruchs will Breivik unbedingt als zurechnungsfähig verurteilt werden. Er sagte: "35 von 37 hoch qualifizierten Leuten, die sich mit mir befasst haben, haben keine mentalen Störungen festgestellt." Zu den politischen Motiven für die Autobombe im Osloer Regierungsviertel mit acht Toten und das Massaker auf der Insel Utöya, bei dem er 69 Menschen tötete, sagte Breivik: "Es gibt einen fundamentalen Bedarf an neuer Führung in Norwegen und Europa."

In seinem Land hätten die regierenden Sozialdemokraten ein "multikulturalistisches Experiment" gestartet und nach britischem Vorbild asiatische sowie afrikanische Massenzuwanderung in Gang gesetzt. Breivik nannte auch die "Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten und die sexuelle Revolution". Als Ideal würden heute TV-Serien wie "Sex and the City" herausgehoben, in denen weibliche Hauptfiguren Sex mit "Hunderten Männern" hätten.

"Noch bis zu 40.000 Tote"
Breivik nannte als Beispiel für eine "kollektive kulturelle Psychose" in seinem Land, dass Norwegen sich beim Eurovision Song Contest von "einem Asylbewerber als Botschafter" vertreten lasse. Über mögliche weitere Anschläge in seinem Sinne sagte er: "Meine Brüder in den norwegischen und europäischen Widerstandsbewegungen verfolgen diese Sache hier sehr genau, während sie neue Angriffe vorbereiten. Sie können bewerkstelligen, dass dabei bis zu 40.000 Menschen sterben."

Zum Auftakt von Breiviks Schlussrede verließen zahlreiche Zuhörer aus Protest den Gerichtssaal. Viele von ihnen gehörten zu den Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer von Breiviks Anschlägen. Auch sie hatten die Möglichkeit für kurze Schlussbemerkungen erhalten.

Verteidiger forderte Freispruch wegen Notwehr
Zuvor hatte Breiviks Verteidiger Geir Lippestad in seinem Schlussplädoyer auf Freispruch wegen Notwehr für seinen Klienten gefordert. Auch Lippestad sagte, dass der 33-Jährige bei einem möglichen Schuldspruch als zurechnungsfähig eingestuft und zu einer milden Haftstrafe verurteilt werden wolle. Breivik sei sich im Klaren darüber, dass es eine Verurteilung geben werde.

Das Plädoyer auf Zurechnungsfähigkeit begründete der Anwalt unter anderem damit, dass sein Klient bei den beiden Anschlägen am 22. Juli 2011 überlegt und wie ein "zynischer Terrorist" gehandelt habe. Breivik habe nicht einfach so viele Menschen wie möglich töten wollen, sondern seine Opfer "gezielt politisch" ausgesucht.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag auf Zwangseinweisung des 33 Jahre alten Islamhassers in eine Rechtspsychiatrie wegen Zweifels an der Zurechnungsfähigkeit plädiert. Dazu meinte Lippestad im Plädoyer: "Wenn man seine Handlungen als krank einstuft, nimmt man ihm ein grundlegendes Menschenrecht. Es besteht darin, dass man die Verantwortung für die eigenen Handlungen trägt."

"Nicht Gewalt ist Mutter seiner Taten"
Zur Einstufung des Attentäters als getrieben von allgemeinen Gewaltfantasien erklärte der Anwalt: "Nicht die Gewalt ist Mutter seiner Taten, sondern seine rechtsextreme Grundhaltung." Lippestad stufte den Attentäter als "Teil einer politischen Kultur" ein, für die er sein vorher geschriebenes "Manifest" verfasst habe: "Zu den Taten am 22. Juli sagte er zu mir, sie seien nur ein Feuerwerk gewesen, um das Manifest zu verbreiten."

Lippestad sagte zu Beginn seines Plädoyers, er teile "voll und ganz" die Meinung der Ankläger, dass Breivik eine grausame Terrorhandlung von kaum vorstellbarer Bösartigkeit begangen habe. Breivik bestreitet sein beispielloses Verbrechen nicht und beruft sich auf ein "Notwehrrecht", um eine "islamische Machtübernahme" in Norwegen und ganz Europa zu verhindern.

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