Unter Naturschutz

Dem „fleißigen“ Biber geht es jetzt an den Kragen

Burgenland
08.02.2024 06:00

In Eltendorf und Jennersdorf dürfen die naturschutzrechtlich geschützten Biberbauten laut Bescheid der Burgenländischen Landesregierung entfernt werden. Die Ortschefs sprechen von einem Teilerfolg. Die Forderung nach mehr Maßnahmen und die Kostenfrage bleiben hingegen ein Streitpunkt.

Was vor drei Wochen mit leichten Kratzspuren an Bäumen begonnen hat, hat sich im Bereich der Jennersdorfer Kampelbrücke zu einem Problem herausgestellt. Drei Bäume mussten allein in der vergangenen Woche gefällt werden. Dass man im Bezirksvorort schon länger mit dem Biber seinen Zank hat, ist bekannt, aber dass er jetzt auch den Weg ins Zentrum sucht und dort Schäden anrichtet, ist neu.

Der Biber hinterlässt im Stadtgebiet von Jennersdorf seine Spuren. (Bild: Stadtgemeinde )
Der Biber hinterlässt im Stadtgebiet von Jennersdorf seine Spuren.

Der Biber hat sich im Jennersdorfer Rückhaltebecken eingenistet
Bereits im Vorjahr hat Bürgermeister Reinhard Deutsch hinsichtlich der Biberproblematik Alarm geschlagen. Im Bereich des Rückhaltebeckens sorgt der Baumeister der Natur, wie der Biber auch genannt wird, nämlich schon seit geraumer Zeit für Ärger. Mittels Bescheid, hat man jetzt auch seitens des Landes offiziell Grünes Licht, den naturschutzrechtlich streng geschützten Biberdamm im Bereich des Rückhaltebeckens zu entfernen. Für Deutsch ist das ein Teilerfolg, die „Biberplage“ in den Griff zu bekommen, bevor noch mehr Schäden entstehen. „Die Instandhaltungsarbeiten beim Rückhaltebeckens sind dringend nötig und können nur dann durchgeführt werden, wenn nicht alles aufgrund des Biberdamms unter Wasser steht.“

Der Biberbau im Rückhaltebecken Jennersdorf sorgt für Frust in der Gemeinde. Jetzt darf man den Bau laut Bescheid des Landes entfernen. (Bild: Christian schulter)
Der Biberbau im Rückhaltebecken Jennersdorf sorgt für Frust in der Gemeinde. Jetzt darf man den Bau laut Bescheid des Landes entfernen.

Eltendorf kämpft mit massiven Auswirkungen der Biber-Tätigkeiten am Hoppachbach
Selbes Problem, anderer Schauplatz – auch der Gemeinde Eltendorf wurde erlaubt, einen Biberdamm zu entfernen. Konkret beim Hoppachbach, wo das Wasser mittlerweile aufgrund einer Länge von 500 Metern aufgestaut wird und es regelmäßig zu Überschwemmungen kommt. In weitere Folge wurde dadurch auch eine Brücke unbefahrbar. Bürgermeister Christian Schaberl kündigt ebenfalls an, den Damm zu entfernen. Allerdings, „wird das keine Dauerlösung sein“, befürchtet Schaberl, auch im Hinblick auf die enormen Kosten, „solange man nicht auch etwas gegen die Überpopulation des Bibers macht, verschließt das Land die Augen vor der Realität. Man kann den Biber im Kulturraum nicht schalten und walten lassen, wie er will“, so Schaberl.

Bereits sichtbar sind die Auswirkungen der Biber-Tätigkeit am Feldweg vor der Hoppachbrücke. (Bild: Christian schulter)
Bereits sichtbar sind die Auswirkungen der Biber-Tätigkeit am Feldweg vor der Hoppachbrücke.

Gemeinden müssen Kosten tragen
In der Kostenfrage verweist man in der zuständigen Abteilung des Landes an die Gemeinden als Bescheidempfänger. Der Biber befinde sich in der Wiederausbreitung und daher entstehe oft der Eindruck einer Überpopulation. Es brauche in der Konfliktbewältigung oft einen langen Atem. „Wenn sich die Reviersituation stabilisiert, sollten auch die Konflikte weniger werden“, heißt es vom Land. Weiters wird betont, dass Gemeinden bei Regulierungsmaßnahmen, wie Hochwasserschutz, präventiv mit Grabesperren vorbauen können. Bei landwirtschaftlichen Flächen können Pufferstreifen dazu dienen, Konflikte zu verringern.

Fakten

Im Burgenland gibt es seit 2015 ein Bibermanagement, das die Aufgabe hat, bei Biberkonflikten zu beraten und Möglichkeiten zur Lösung der Konflikte aufzuzeigen. Dabei wird ein Drei-Stufen-Ansatz verfolgt: 1. Stufe: Beratung, Information: durch entsprechende Aufklärung oder Sensibilisierung lassen sich Konflikte oft schon früh entschärfen (z.B. auch durch Lenkung der Biberaktivität durch Einzelbaumschutz).

2. Stufe: Eingriffe in den Lebensraum: durch Dammabsenkung, Dammdrainage, Zäunung etc. soll ein für beide „Seiten“ akzeptabler Zustand erreicht werden (z.B. Höhe des Einstaus an einem Fließgewässer, Verhinderung der Aufstockung von Dämmen) oder durch Dammentfernungen soll ein Biber zur Verlagerung seines Reviers veranlasst werden

3. Stufe: Eingriff in die Population: Die Entnahme (= Tötung) von Bibern ist das letzte Mittel, wenn andere Maßnahmen nicht zum Ziel führen.

Zusätzlich bietet das Land seit heuer euch Förderungen für die Durchführung von Präventionsmaßnahmen an (z.B. für den Einbau von Grabeschutz an Gewässerufern). Weiters stellt das Land Betroffenen auch Materialien zur Biberlenkung in einem gewissen Ausmaß kostenlos zur Verfügung (Baumschutzgitter, Elektrozäune).

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