Commerzialbank-Prozess

Bedingte Haft! Pucher zum ersten Mal verurteilt

Burgenland
23.01.2024 17:06

Irgendwann wird es vor Gericht um die rund 800 Millionen Euro Schaden gehen, die durch die Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg entstanden sind. Am Dienstag ging in Eisenstadt ein Neben-Prozess in dieser Causa über die Bühne. Ex-Boss Martin Pucher und Vize-Vorständin K. waren wegen Veruntreuung angeklagt, der ehemalige Prokurist der Bank musste sich wegen Erpressung verantworten.

Die Spezialeinheiten der Exekutive, die Martin Pucher vor etwaigen Übergriffen von geprellten Commerzialbank-Kunden schützen hätten sollen, patrouillierten umsonst vor dem Landesgericht Eisenstadt. Der 67-Jährige ließ sich nämlich nicht blicken in Eisenstadt – ein ärztliches Gutachten attestierte ihm Verhandlungsunfähigkeit.

Pucher hatte ausrichten lassen, dass er sich in dieser eher sekundären Causa schuldig bekenne und mit einer Aburteilung in Abwesenheit einverstanden sei. Karin Lückl, die Vorsitzende des Schöffengerichts, las weiters vor: „Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen für das Ungemach und den exorbitanten Schaden, den ich angerichtet habe.“

Hauptangeklagter sieht sich als Mobbing-Opfer
Angeklagt waren Pucher und seine Vize-Vorständin K. gestern wegen Veruntreuung. Das kam so: Der Hauptangeklagte H., ein Schulabbrecher, der vom Schalterbediensteten zum Filialleiter und schließlich zum Prokuristen der Commerzialbank aufgestiegen war, fühlte sich von K. gemobbt und reichte deshalb Ende 2017 die Kündigung ein. Im Zuge dreier Gespräche mit Pucher soll er 15 Monatsgehälter an Abfertigung herausgeschlagen haben, obwohl ihm nur 9 zugestanden waren. Diese 200.000 Euro dürften ihm zu wenig gewesen sein, also soll er laut Oberstaatsanwalt vom Bank-Chef weitere 70.000 gefordert haben – damit er nach dem Abgang die Unregelmäßigkeiten bei den Krediten für sich behalte und Pucher „nicht ins Gefängnis“ müsse.

Der Verhandlungsunfähige blieb dabei, ja, so war’s, er habe Vize-Vorständin K. beauftragt, die 70.000 über den zur Gewohnheit gewordenen nicht realen Geldkreislauf zu besorgen, anstatt den Betrag aus der eigenen Tasche aufzubringen. Somit wurden die Bankkunden geschädigt. K. packte die 500-er-Scheine in ein Kuvert, das Pucher an H. übergeben haben will.

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„Wir haben uns in bestem Einvernehmen getrennt. Als ich Pucher gesagt habe, dass ich ohne ihn nichts geworden wäre, hat er geweint.

Der Hauptangeklagte brachte es in der Commerzialbank vom Schalterbediensteten zum Prokuristen

Vize-Vorständin K. hat 800 Millionen Schulden
H. stritt die Erpressung vehement ab. „Wir haben uns in bestem Einvernehmen getrennt. Als ich Pucher gesagt habe, dass ich ohne ihn nichts geworden wäre, hat er geweint.“ Drei Treffen habe es nie gegeben, er habe auch nie extra Geld verlangt und schon gar nicht bekommen. Die abenteuerliche Geschichte, woher die 57.000 Euro stammten, die H. zwei Wochen nach der einvernehmlichen Kündigung in bar auf sein Konto eingezahlt hat, würde hier den Rahmen sprengen.

K., die derzeit als Angestellte arbeitet, „aber bis auf das Existenzminimum gepfändet“ wird, hat Schulden. „Hmmm, ja, 800 Millionen Euro, die wurden für verfallen erklärt.“ Dieser Betrag bezeichnet den Schaden, der durch die Insolvenz der Commerzialbank in Summe entstanden ist, vortrefflich. K. bestätigte Puchers Kuvert-Version. „Welchen Vorteil hätte ich denn in meiner Lage, H. zu Unrecht anzuschwärzen?“

Pucher und K. wurden vom Schöffengericht zu 11 bzw. 8 Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Prokurist H. kam mit 16 Monaten bedingt davon. Zudem muss er die erpressten 70.000 Euro an den Masseverwalter und 9600 Euro Strafe zahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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