Urlaub mit Pannen

Tipps für Pannen mit dem Reisepass

Reisen & Urlaub
24.06.2005 10:05
Auch in einer "grenzenlosen EU" gehören Personaldokumente ins Reisegepäck, um sich ausweisen zu können. "In den meisten EU-Ländern darf der Pass maximal fünf Jahre abgelaufen sein, ein Personalausweis muss als Reisedokument immer gültig sein", weiß Erika Kabourek vom ÖAMTC.

Was tun, wenn der Pass im Urlaub verloren geht? Brauchen Kinder einen eigenen Pass? Die Touristikerin des Clubs kennt die gängigen Bestimmungen und weiß auch, was in "Reisepass-Notfällen" zu tun ist:

Reisepass obligat:
Speziell aufpassen muss man in jenen EU-Staaten, die nicht dem Schengenraum angehören. Das sind die zehn neuen EU-Länder sowie Großbritannien und Irland. Im Gegensatz zu den Schengen-Ländern müssen bei der Einreise Personaldokumente vorgezeigt werden. In außereuropäischen Staaten muss der Pass oft noch eine bestimmte Zeitspanne nach der Einreise gültig sein (z.B. in China noch sechs Monate). Bei Reisen in die USA darf nur noch der neue EU-Reisepass verwendet werden. Ansonsten muss man sich ein Visum besorgen. Übrigens: Der nationale Führerschein ist zwar ein amtlicher Lichtbildausweis, er gilt auf Reisen aber nicht als Personaldokument.

Kinder ohne Reisepass:
Oma und Opa wollen mit ihrem Enkel in den Urlaub. Aber schon auf dem Flughafen ist Endstation: Das Kind darf nicht verreisen, weil es im Reisepass der Mutter eingetragen ist, die Mutter aber nicht mitfährt. Auch wenn das Kind gemeinsam mit den Eltern verreist, kann ein Reisepass-Eintrag zu massiven Problemen führen. Das zeigen immer wieder Fälle aus der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: Verletzt sich etwa die Mutter im Urlaub und muss per Krankenrücktransport nach Österreich gebracht werden, kann das Kind nicht mit dem Vater heimfahren, wenn es im Pass der Mutter eingetragen ist. Kabourek: "Wir empfehlen Eltern, für ihre Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr einen eigenen Pass zu besorgen. Der ist dann auch bis zum zwölften Lebensjahr gültig. Ab diesem Alter ist ein eigener Pass dann übrigens Pflicht."

Reisepass vergessen:
Wer am Flughafen entdeckt, dass der Reisepass fehlt, für den ist der Urlaub noch nicht verloren. Es gibt Möglichkeiten, die Reise trotzdem anzutreten. Um Zeit zu gewinnen, muss im Notfall der Flug verschoben werden. Die Polizeistation am Flughafen stellt keine Notpässe mehr aus. Jetzt können Reisende ihr Glück nur beim zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft versuchen. Teilweise gibt es einen Journaldienst außerhalb der Amtsstunden. In Wien wird der Notpass außerhalb vom Parteienverkehr von der Rathauswache (MA 68) ausgestellt. Wichtig ist, dass man mittels Flugticket oder Hotelbestätigung nachweisen kann, den Pass wirklich zu benötigen. Übrigens: Wer bereits im Besitz eines EU-Passes ist, dem reicht ein Führerschein, um sich auszuweisen und ein Notpass kann ausgestellt werden. Wer sich nicht ausweisen kann, muss seine Identität durch einen Angehörigen bezeugen lassen. Der Notpass ist aber vom Reiseziel abhängig nur begrenzte Zeit gültig.

Reisepass im Ausland verloren oder gestohlen:
Jetzt muss man rasch handeln und bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige machen. Dann lässt man sich bei der österreichischen Vertretungsbehörde einen kurzfristigen Reisepass für die Heimreise ausstellen. "Um vor Ort leichter agieren zu können, sollte man auf jeden Fall Kopien der Dokumente mitnehmen und diese im Gepäck getrennt von den Originalen verwahren", empfiehlt Kabourek. Wieder daheim, gehört der Verlust dann nochmals polizeilich gemeldet und das neue Dokument beantragt.

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