14.05.2012 16:39 |

Geringe Kürzungen

Parteienförderung: Länder kommen glimpflich davon

Die Harmonisierung der Parteienförderung wird wohl ohne gröbere Kürzungen über die Bühne gehen. SPÖ und ÖVP haben sich laut übereinstimmenden Informationen aus beiden Koalitionsparteien darauf geeinigt, den Ländern künftig eine Bandbreite bei der Parteienfinanzierung zwischen zehn und 22 Euro je Stimmbürger zu erlauben. Das entspricht im Wesentlichen dem Status quo. Kürzungen dürfte es nur in Wien und Oberösterreich geben.
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Für die Parteienfinanzierung ist künftig folgendes Limit angedacht: Für Subventionen auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene können jeweils zwischen fünf und elf Euro pro Jahr und Wahlberechtigtem ausgeschüttet werden. Während der Bund diesen Rahmen nicht ausschöpfen wird, erhalten die Länder einen doppelten Korridor: Sie können den Landesparteien sowohl die Mittel für die Länder als auch jene für die Gemeinden zuweisen.

Die Einschnitte in den Budgets der Landesparteien dürften sich damit in Grenzen halten. Laut den jüngsten Berechnungen des Politikwissenschaftlers Hubert Sickinger kommen derzeit nämlich nur Wien und Oberösterreich - inklusive Gemeindeförderungen - über den künftigen Grenzwert von 22 Euro je Stimmbürger. Die übrigen Länder befinden sich wohl außerhalb der "Gefahrenzone".

Dementsprechend entspannt zeigten sich am Montag auch die Landesparteien. In der Steiermark sowie in Salzburg, Vorarlberg, Tirol und dem Burgenland verwiesen die Parteimanager darauf, dass sich die Förderungen ohnehin schon jetzt im Mittelfeld bewegen würden. Einzig Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer warnte vor zu starken Kürzungen, weil man sonst Personal abbauen müsste. Keine Stellungnahme gab es von der Wiener SPÖ. Kärntens SPÖ-Geschäftsführer Daniel Fellner plädierte für eine Begrenzung der teuren Plakat- und Inseratenkampagnen im Wahlkampf, um den Kostendruck auf die Parteien zu senken.

Kleines Plus für Bundesparteien
Den Bundesparteien könnte die Reform möglicherweise sogar ein kleines Plus bringen: Ihnen wird die Wahlkampfkostenrückerstattung (rund 13 bis 14 Millionen Euro nach Nationalrats- und EU-Wahlen) nicht ersatzlos gestrichen, sondern in die laufende Parteienförderung einberechnet. Zudem wird künftig eine Untergrenze von fünf Euro je Wahlberechtigtem gelten (also 31,5 Millionen Euro jährlich), was je nach Berechnungsmethode auf eine sanfte Erhöhung der Fördermittel hinauslaufen könnte.

Die Sprecher von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger wollten am Montagnachmittag noch keine offizielle Bestätigung der Einigung liefern. Sie verwiesen auf die im Rahmen der Ministerrats-Koordinierung noch geplanten Gespräche.

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