Das Urteil wurde der Vaduzer Kanzlei Marxer & Partner, die den Treuhänder vertritt, am Freitag zugestellt. Ob man innerhalb der vierwöchigen Frist nun eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof in Liechtenstein erheben werde, stehe noch nicht fest, so Rechtsanwalt Michael Oberhuber. Dies müsse der Mandant entscheiden. Sollte der Wirtschaftstreuhänder Beschwerde einlegen, dürfte eine endgültige Entscheidung erst in drei bis sechs Monaten fallen.
Hausdurchsuchung im April 2011
Schon seit über einem Jahr warten die österreichischen Ermittlungsbehörden auf die Ausfolgung der Akten, die bei einer Hausdurchsuchung im April 2011 beschlagnahmt wurden. Gegen die Ausfolgung hatten die Anwälte von Grassers Kanzlei in Liechtenstein geklagt und in erster Instanz verloren. Doch im März 2012 gewannen sie in der Berufungsinstanz vor dem Fürstlichen Obergericht.
Nach dessen Ansicht gilt für Wirtschaftstreuhänder ein Zeugnisentschlagungsrecht, sodass sie nicht gezwungen werden dürfen, gegen ihre Klienten auszusagen. Dies dürfe nicht durch die Beschlagnahme von Akten umgangen werden, urteilte das Gericht. Dem widersprach nun das Höchstgericht und urteilte, dass die Ausfolgung an Österreich zulässig sei.
Grasser-Anwalt will sich nicht einmischen
Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter sagte am Freitag, dass für das Vorgehen in Liechtenstein Grassers Treuhänder selber verantwortlich sei. Dieser treffe eigenständige Entscheidungen, wenn er sich gegen die Herausgabe der beschlagnahmten Unterlagen wehre. Grasser selber hatte mehrmals betont, er habe alle Unterlagen offengelegt.
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