Sorgerechts-Drama
Kinder von Lokal-Erbin Block in „Zwischenstation“
Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) sind der 10-jährige Bub und das 13-jährige Mädchen wieder in Dänemark. Doch sie befinden sich nicht beim Vater, sondern in einer „neutralen Zwischenstation“, hieß es am Samstag. Wie es den Kindern nach den schockierenden Ereignissen geht, weiß keiner.
Nach RTL-Informationen wurden die Kinder vorerst in einer dänischen Jugendeinrichtung untergebracht, wo Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren betreut werden, die sexuellen oder gewalttätigen (physischen und/oder psychischen) Missbrauch erlebt haben. Es handle sich dabei um eine „Neutrale Zwischenstation.“
Vater überfallen und Kinder entführt
Blocks 49 Jahre alter Ex-Mann war in der Silvesternacht in Süddänemark von Unbekannten überfallen worden. Die Täter hatten dabei nach Angaben der dänischen Polizei den Buben und das Mädchen mitgenommen. Demnach flohen sie in zwei Autos. Es habe sich anschließend herausgestellt, dass sich die Kinder dann bei der Mutter in Hamburg befanden, teilte die dänische Polizei dazu mit.
Kinder nicht zurückgebracht
Am Freitag gab das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg einem Eilantrag des Vaters statt. Die Kinder kamen anschließend wieder in seine Obhut. Am Samstag hieß es, sie seien in sein Haus zurückgekehrt.
Christina Block und ihr Ex-Mann streiten sich bereits seit mehr als zwei Jahren vor Gericht um das Sorgerecht. Im November 2022 hatte die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block (83), dem „Hamburger Abendblatt“ gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Ex-Mann in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.
Am 27. Oktober 2021 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein übertragen. Zugleich sei damals der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Dabei habe es sich jedoch nur um eine einstweilige Anordnung gehandelt. Die vorläufige Regelung sollte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten.
Verfahren nicht abgeschlossen
Dieses sogenannte Hauptsacheverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. In erster Instanz hat das Familiengericht am 17. Oktober 2023 die Sorgerechtsanträge beider Eltern zurückgewiesen.
Zur Begründung hieß es, die deutschen Gerichte seien wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig. Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, über die noch nicht entschieden wurde.










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