orf.at war der große Zankapfel in den Verhandlungen zum neuen ORF-Gesetz. Den Verlegern war die Nachrichtenseite zu „zeitungsähnlich“, die Textmeldungsanzahl wurde nun auf 350 pro Woche begrenzt. Reine Titel, die per Link sofort auf Unterseiten von orf.at führen, sind von der Limitierung nicht erfasst, was den Verlegerverband VÖZ mit Blick auf das ORF-Gesetz von „einer Mogelpackung“ sprechen lässt. Der ORF wies diesen Vorwurf entschieden zurück.
Mehrere Schlagzeilen auf orf.at weisen am Ende der Zeile ein Icon auf. Bei einem Klick auf diese Zeilen wird man automatisch auf die diversen Bundesländer-Unterseiten wie wien.orf.at, die „gelbe Seite“ sport.orf.at oder auch science.orf.at, religion.orf.at sowie topos.orf.at geführt.
Diese Unterseiten sind nicht neu. In der Vergangenheit wurden die Portallinks aber von der news.orf.at-Redaktion journalistisch aufbereitet und mit einem Kurztext versehen, bevor man auf die diversen Unterseiten weitergeleitet wurde. „Das ist nun nicht mehr der Fall. Daher wird im Sinne der Userfreundlichkeit nun durch ein Icon angezeigt, dass auf ein anderes Angebot gewechselt wird“, teilte der ORF mit.
Unterschiede bei Unterseiten
Was sich auf diesen Unterseiten laut ORF-Gesetz finden darf, ist unterschiedlich. Auf sport.orf.at gilt wie auf der Start- und Überblickseite orf.at seit neuestem eine Quote von 30 Prozent Text zu 70 Prozent audiovisuellen Beiträgen. Eine Obergrenze gibt es auf der Sportseite im Gegensatz zu orf.at nicht. Auch weitere Unterseiten wie science.orf.at oder topos.orf.at wurden nicht limitiert. Anders ist der Fall bei den neun Unterseiten der Bundesländer. Hier gilt bereits seit 2010 eine Beschränkung von 80 Meldungen pro Bundesland und Woche.
Das ORF-Gesetz ist eine Mogelpackung, weil es die Vermengung von Überblicksberichterstattung und anderen Onlineaufträgen des ORF auf der ,blauen Seite‘ zulässt und mehr als 350 Textmeldungen pro Woche ermöglicht.
Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), meinte, dass die seit 2010 gesetzlich verwehrte „Zeitungsähnlichkeit“ des Digitalangebots orf.at nach wie vor bestehe. Das ORF-Gesetz sei eine „Mogelpackung“, weil es die Vermengung von Überblickberichterstattung und anderen Onlineaufträgen des ORF auf der „blauen Seite“ zulasse und mehr als 350 Textmeldungen pro Woche ermögliche, wie der VÖZ auch gegenüber der „Presse“ anmerkte.
„Hier wird aber die KommAustria (Anm.: Medienbehörde) wohl noch damit befasst werden müssen, ob das Gesetz dies tatsächlich hergibt“, sagte der VÖZ-Geschäftsführer. Der Verlegerverband wies laut Grünberger bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren auf eine „mangelnde Effektivität der Bestimmungen“ hin und tritt weiter für „wesentlich umfassendere Beschränkungen“ ein.
VÖZ legte Beschwerde bei der Europäischen Wettbewerbsbehörde ein
Der VÖZ hat bereits vor mehreren Monaten wegen des neuen ORF-Gesetzes Beschwerde bei der Europäischen Wettbewerbsbehörde eingelegt. Der Verband sieht mit Blick auf die Gebührenfinanzierung eine anmeldepflichtige Änderung einer Beihilfe vorliegen, welche die EU-Kommission neu bewerten solle.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.