09.05.2012 19:01 |

Nulldefizit bis 2016

Bund und Länder unterzeichneten Stabilitätspakt

Bund, Länder und Gemeinden haben nach wochenlangen Verhandlungen am Mittwochabend den neuen innerösterreichischen Stabilitätspakt unterzeichnet. Beim Bund-Länder-Gipfel im Kanzleramt in Wien setzten die Landeshauptleute sowie Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer und die zuständigen Regierungsmitglieder ihre Unterschriften unter das Vertragswerk.
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Dieses sieht im wesentlichen einen Budgetpfad zum Defizitabbau bis 2016 vor, bis dahin soll ein gesamtstaatliches Nulldefizit erreicht werden. Ab 2017 schreibt der Pakt die Einhaltung eines (um Konjunktureffekte bereinigten) "strukturellen" Defizits vor, gesamtstaatlich darf dieses 0,45 Prozent des BIP nicht überschreiten. Ländern und Gemeinden wird davon gemeinsam ein Anteil von 0,1 Prozentpunkten zugestanden

Finanzielle Sanktionen für "Sünder"
Neben dem Budgetpfad und der "Schuldenbremse" für die Zeit ab 2017 sieht der Pakt für Defizitsünder finanzielle Sanktionen vor. Der Pakt gilt rückwirkend mit Anfang 2012 und läuft grundsätzlich unbefristet. Gibt es aber in wesentlichen budgetrelevanten Bereichen - Finanzausgleich sowie Finanzierung von Gesundheitswesen und Pflege - keinen Konsens zwischen den Gebietskörperschaften, endet die Vereinbarung automatisch. Auch der Entfall wesentlicher Steuereinnahmen führt zum Aus.

Neben der Schuldenbremse ist auch eine "Ausgabenbremse" für Bund, Länder und Gemeinden vorgesehen: Die Staatsausgaben dürfen nicht schneller wachsen als das mittelfristige Wirtschaftswachstum. Außerdem wird nicht nur die Neuverschuldung begrenzt, sondern auch festgeschrieben, dass die gesamten Staatsschulden (zuletzt 72,2 Prozent des BIP) unter die Maastricht-Vorgaben von 60 Prozent gedrückt werden müssen.

Der Sanktionsmechanismus orientiert sich am EU-Modell. Defizit-Sünder sollen zunächst gewarnt werden, erst bei Ignorieren dieser Warnungen sind auch Sanktionen möglich. Entschieden wird über diese Strafzahlungen in einem Gremium - besetzt mit je zwei Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Entscheidung muss einstimmig erfolgen, die betroffene Körperschaft hat kein Stimmrecht.

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