Brutale Methoden:

Opfer sollte Desinfektionsmittel trinken

Vorarlberg
28.12.2023 11:25

Wegen Nötigung und Körperverletzung ist am Mittwoch ein 47-jähriger Unterländer im Landesgericht Feldkirch zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Der Mann war stand nicht zum ersten Mal vor dem Richter.

Acht zum Teil einschlägige Vorstrafen und noch immer nichts daraus gelernt. Gestern stand der unverbesserliche Gewalttäter schon wieder vor Gericht. Diesmal, weil er seine Lebensgefährtin im Suff misshandelt hat. Einmal im vergangenen Sommer, als die 59-Jährige mit einem gestauchten Finger davonkommt.

Beleidigungen und Gewalt
Das zweite Mal - und das ist der Hauptanklagepunkt - am 20. November in der gemeinsamen Wohnung: Mit ein paar Bieren und Jägermeister intus gerät der Frühpensionist mit seiner Lebensgefährtin wegen eines Handys in Streit. Nach anfänglichen Beleidigungen zerrt der Betrunkene die Frau an den Haaren ins Schlafzimmer und schlägt auf sie ein. Anschließend versucht er, ihr mit Gewalt Teebaumöl und Desinfektionsmittel einzuflößen. „Sauf das!“, schreit der Brutalo. Dann lässt er von der Gepeinigten ab und sperrt sie in der Wohnung ein.

Als die 59-Jährige daraufhin den Notruf wählt, beruhigt sich der Aggressive zunächst. Doch beim Eintreffen der Beamten geht ihm der Gaul wieder durch: Mit Leibeskräften widersetzt er sich der Verhaftung, ein Beamter wird dabei verletzt. „Ich kann mich an die Vorfälle nicht mehr erinnern. Aber wenn es im Strafantrag steht, wird es schon so gewesen sein“, räumt der Angeklagte im gestrigen Prozess zumindest eine Teilschuld ein. Dass er ein Alkohol- und Aggressionsproblem hat, gibt er zwar ebenfalls zu, der eigentliche Übeltäter sei allerdings ein bestimmtes Getränk: „Wenn ich Jägermeister trinke, dann tut mir das einfach nicht gut.“

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Ich kann mich an die Vorfälle nicht mehr erinnern. Aber wenn es im Strafantrag steht, wird es schon so gewesen sein.

Der Angeklagte vor Gericht

Schuldspruch noch nicht rechtskräftig
Noch im Gerichtssaal entschuldigt sich der Angeklagte bei seiner Freundin, an einem Schuldspruch kommt er allerdings trotzdem nicht vorbei: Zwölf Monate Haft, dazu addiert sich noch der Widerruf der letzten Bewährungsstrafe von vier Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Chantal Dorn
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