Der Wintereinbruch hat in Österreich für massive Verspätungen und Ausfälle im Bahnverkehr gesorgt. Bahnreisende in Europa haben seit heuer jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung bei höherer Gewalt wie Extremwetter mehr. ÖBB und Westbahn bestätigten hingegen, Rückerstattungen wie gewohnt durchzuführen.
Die starken Schneefälle am vergangenen Wochenende haben in Österreich für massive Verspätungen und Ausfälle im Bahnverkehr gesorgt. Bahnreisende in Europa haben seit heuer jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung bei höherer Gewalt wie Extremwetter mehr. ÖBB und Westbahn bestätigten hingegen, Rückerstattungen wie gewohnt durchzuführen, wie der ORF-Radiosender Ö1 am Mittwoch berichtete.
Ab einer Stunde Verspätung wird entschädigt
Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erklärte, grundsätzlich bekomme man bei Bahnverspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Als gestrandeter Passagier kann laut Bericht Geld für Hotel oder Taxi zurückgefordert werden, sofern das Bahnunternehmen keine Lösung anbietet.
Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU seit Mitte Juni keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind.
Zu den Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt, zählen etwa extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen und Sabotage oder Terrorismus.
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