Die Weihnachtsferien stehen wieder vor der Tür, viele nützten das auch für eine Reise. Die Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Burgenland warnt daher vor teuren Kosten beim Telefonieren im Ausland.
Durch die EU-Roaming-Verordnung fallen in den meisten Ländern Europas keine Kosten an. Bezahlt werden muss etwa in der Schweiz. Auch in Großbritannien und Nordirland werden nach dem EU-Austritt bei den allermeisten heimischen Mobilfunkbetreibern wieder Kosten fällig.
Vor einer Auslandsreise ist es daher immer noch ratsam, zu überprüfen, ob Roaminggebühren anfallen können.
AK-Konsumentenschützer Christian Koisser
Auch Türkei kann teuer werden
Doch nicht nur dort kann es teuer kommen: Einem Nordburgenländer flatterte nach einem Urlaub in der Türkei eine Telekom-Rechnung mit mehreren hundert Euro ins Haus. Das Überraschende daran: Darunter war auch ein durchgehendes zweistündiges Telefonat, das während des Rückflugs und sogar danach stattgefunden haben soll. Ein solches Gespräch hatte es aber nicht gegeben. So ganz konnte sich das nicht einmal das Mobilfunkunternehmen erklären, weshalb nach Intervention durch die Arbeiterkammer Burgenland die strittigen Gebühren wieder gutgeschrieben wurden. Dennoch ist erkennbar, wie leicht man in eine Kostenfalle tappen kann.
Weiterleitung deaktivieren
„Vor einer Auslandsreise ist es daher noch immer ratsam zu überprüfen, ob Roaminggebühren anfallen können. Und wenn ja, in welcher Höhe“, so AK-Konsumentenschützer Christian Koisser. In Ägypten oder Thailand sind sie z.B. noch einmal empfindlich höher. Ein häufiger Grund für überraschende Kosten ist auch die aktive Weiterleitung auf die Mobilbox. Dann wird ein Anruf nach Österreich weitergeleitet, wodurch eine aktive und passive Verbindung zeitgleich entsteht. Um unerwünschte Kosten zu vermeiden, sollte man daher während der Reise diese Umleitung deaktivieren.
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