Medium muss zahlen

Strache gewinnt gegen „Exxpress“ vor Gericht

Gericht
28.11.2023 16:35

Ein weiteres Urteil im Klage-Marathon von Heinz-Christian Strache gegen diverse Medienhäuser: Das Onlinemedium exxpress.at muss im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Strache-Scheidung zahlen. Wegen der „schlechten wirtschaftlichen Situation“ kommen sie aber glimpflich davon. 

„Es dürfen auch bei Politikern keine privaten Informationen veröffentlicht werden“, begründet die Richterin im Wiener Landl den Schuldspruch gegen das Onlinemedium exxpress.at. Nach einem langwierigen Medienprozess mit einer Reihe von Zeugen muss der Antragsgegner dem Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache fast 13.000 Euro Entschädigung zahlen. 

Ex-Vizekanzler Strache ist als Kläger mittlerweile Stammgast im Landesgericht Wien.
Ex-Vizekanzler Strache ist als Kläger mittlerweile Stammgast im Landesgericht Wien.(Bild: Reinhard Holl)

Höchstpersönlicher Lebensbereich „bei allen Artikeln“ verletzt 
Durch 46 Berichte auf der Website, in den sozialen Medien und der App hat exxpress.at den höchstpersönlichen Lebensbereich des ehemaligen FPÖ-Chefs verletzt. „Das war bei allen Artikeln erfüllt“, urteilt die Richterin nicht rechtskräftig nach einem hitzigen letzten Verhandlungstag.

Außerdem sei ebenfalls der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. „Richtig ist, dass sich mein Mandant als Person des öffentlichen Lebens mehr gefallen lassen muss als andere. Aber das, was den Medien zugetragen wurde, das muss sich nicht einmal Heinz-Christian Strache gefallen lassen. Er wird an den medialen Pranger gestellt, öffentlich erniedrigt und für vogelfrei erklärt“, so Straches Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter. 

„Schlechte wirtschaftliche Situation“ rettet exxpress.at
Während die Antragssteller-Seite eine Verurteilung im oberen Bereich fordert - das wären bis zu 100.000 Euro (!) pro Veröffentlichung - fällt die Summe von 12.938 Euro letztlich geringer aus. Die Richterin begründet sie mit der „schlechten wirtschaftlichen Situation“ von exxpress.at, den geringen Leserzahlen und der Verpflichtung, Medien durch eine Verurteilung nicht in ihrer Existenz zu bedrohen.

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