Rechtsanwältin Britta Schönhart stützte den Antrag auf Rückführung sowohl auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen als auch auf das Haager Kinderschutzübereinkommen. "Demnach bleiben auch für den Fall, dass der 'Entführungsstaat' die Rückführung verweigert, die Gerichte des Ursprungsstaates, also Österreich, für die Obsorge-Entscheidung zuständig", so Schönhart.
Damit erhöhe sich natürlich der Druck auf Dänemark, die Rückführung nicht leichtfertig zu untersagen. Binnen sechs Wochen muss nun über die allfällige Rückkehr des kleinen Olivers entschieden werden.
"Keine Antwort in angemessener Zeit"
Die Mutter des Fünfjährigen bemühte sich unterdessen, von den dänischen Ministerialbehörden und von Ministerpräsidentin Helle Thorning Schmidt zu erfragen, was man im Fall ihres Sohnes zu unternehmen gedenke. "Leider war es nicht möglich, eine Antwort in angemessener Zeit - bis Dienstagnachmittag - zu bekommen", kritisierte die Grazerin.
Seitens der Staatsanwaltschaft Graz hieß es, man bereite ein Rechtshilfeersuchen vor, dessen Ziel die Einvernahme des international gesuchten Kindsvaters ist. Dieses soll in den nächsten Tagen an die dänischen Behörden gestellt werden.
Fünfjähriger der Mutter entrissen
Der 40-jährige Däne hatte am Dienstag vergangene Woche den Fünfjährigen auf dem Weg zum Kindergarten der Mutter entrissen und nach Dänemark gebracht (siehe Infobox).
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