Über WhatsApp soll ein damals 18-Jähriger ein erst 12-jähriges Mädchen dazu verleitet haben, an sich selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen, diese per Video aufzuzeichnen und an ihn weiterzuschicken. Am Freitag stand der mittlerweile 21-Jährige deshalb vor Gericht, er zeigte sich geständig.
Dem Beschuldigten wurden am Landesgericht Steyr schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen sowie das Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger vorgeworfen.
Zwei Anklagen
Der Angeklagte - zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt - soll sein Opfer, ein zwölfjähriges Mädchen, per WhatsApp aufgefordert haben, von sich selbst ein Video mit sexuellen Handlungen aufzunehmen. Das steckt hinter der Anklage des sexuellen Missbrauchs. Weil der Beschuldigte das Video dann auch geschickt bekommen und besessen haben soll, wurde er zusätzlich wegen pornographischer Darstellung Minderjähriger angeklagt.
Persönlichen Kontakt hatten die beiden nie. Die Tat soll rein über die App abgelaufen sein.
Ein Urteil
Der Beschuldigte war vor Gericht voll geständig. Das bereits rechtskräftige Urteil: fünfmonatige bedingte Haftstrafe, bei einer Probezeit von drei Jahren. Zusätzlich muss der 21-Jährige zur Bewährungshilfe sowie eine Therapie in Anspruch nehmen. Mildernd wirkte sich neben seinem Geständnis auch aus, dass es bei den Taten teilweise beim Versuch blieb.
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