Kriegsflugzeuge gebaut

Trump-Freund in NÖ angeklagt: „Eklatanter Fehler“

Gericht
16.11.2023 12:05

Die Anklage sei ein „eklatanter Fehler“, entrüstet sich Anwalt Norbert Wess im Namen seiner Mandanten. Einer davon ist der enge Vertraute von Donald Trump, Erik Prince. Er soll am Umbau von Agrarflugzeugen zu militärischen Zwecken beteiligt gewesen sein. In Wiener Neustadt steht der US-Amerikaner nun vor Gericht.

Es ist ein untypischer Andrang, der im Landesgericht Wiener Neustadt herrscht. Vor dem großen Schwurgerichtssaal drängen sich die Fotografen. Dort beginnt der Prozess um zwei Agrarflugzeuge, die zu militärischen Zwecken umgebaut worden sein sollen.

Trump-Vertrauter in Wiener Neustadt angeklagt
Warum das große Medieninteresse? Angeklagt ist ein enger Vertrauter von Ex-US-Präsident Donald Trump, Erik Prince. Der Investor soll an dem Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz beteiligt gewesen sein. Zusammen mit dem erstangeklagten Piloten, zwei Geschäftsführern der österreichischen Firma Airborne Technologies GmbH und einem Business Manager soll er zwei der zivilen Flugzeuge in den Südsudan bzw. nach Bulgarien gebracht haben - die zuvor zu Kriegsluftfahrzeugen modifiziert worden seien, so der Strafantrag. 

Eine weitere Besonderheit des Verfahrens: In Wiener Neustadt wird simultan übersetzt. Drei der Angeklagten sprechen Englisch, die Dolmetscherin übersetzt über ein Headset, das Gegenstück haben die Männer im Ohr - ein klares Zeitersparnis. 

„Dieser Fall, kommt so fast nie vor“
Auch während des Vortrags des Staatsanwalts, der schon zu Beginn betont: „Wir verhandeln heute einen besonderen Fall, der sonst so fast nie vorkommt.“ Denn das österreichische Kriegsmaterialgesetz findet nur selten seine Anwendung. Der Ankläger führt aus, wie Erik Prince, Ex-Navy-Seal und Gründer des Unternehmens Blackwater - ein militärischer Dienstleister vor allem in der USA - durch seinen „großen Erfahrungsschatz in dem Gebiet der Spezialoperationen“ als Bindeglied zwischen dem Unternehmen der Agrarflugzeuge und der Airborne Technologies GmbH. 

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Aus Sicht der Behörde wurden zivile Flugzeuge zu Militärflugzeugen umgebaut, für die es keine Bewilligung gab. Und für die auch keine Bewilligung zu erlangen gewesen wäre.

Staatsanwalt im Wiener Neustadt im brisanten Prozess

Wo in Folge mehrere Modifikationen vorgenommen wurden:

  • Einbau eines weiteren Treibstofftanks und Aluminiumverkleidungen des Tanks, um die Explosionsgefahr zu verhindern
  • Das Triebwerk und das Cockpit wurden mit Stahlplatten gehärtet und auch die Glasflächen des Cockpits wurden verstärkt
  • Es wurde eine Kamera eingebaut, die laut der Staatsanwaltschaft zur Zielerfassung und -verfolgung genutzt werden kann
  • Es sollen universell einsetzbare Aufhängungen eingebaut - zum Anbringen von Waffensystemen, so der Ankläger.

„Es wurden derartige Modifikationen durchgeführt, dass man nicht mehr von einem zivilen Flugzeug reden kann“, fasst der Staatsanwalt nach seiner Aufzählung zusammen, „Aus Sicht der Behörde wurden zivile Flugzeuge zu Militärflugzeugen umgebaut, für die es keine Bewilligung gab. Und für die auch keine Bewilligung zu erlangen gewesen wäre.“ Der Südsudan, sei nämlich nicht auf der Länderliste, in der eine entsprechende Einfuhr aus Österreich zulässig sein könnte.

Auch Airborne Technologies GmbH soll bestraft werden
Neben einer Verurteilung der fünf Männer nach dem Kriegsmaterialgesetz will der Vertreter der Anklagebehörde auch die Airborne Technologies GmbH zur Verantwortung ziehen und fordert eine Verbandsgeldbuße. 

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Die strafrechtliche Einordnung in diesem Fall ist wirklich eklatant falsch.

(Bild: zVg)

Norbert Wess entkräftigt die Vorwürfe der StA.

„Ich gebe Ihnen in einer Sache recht: Es ist einerseits ein nicht so bekanntes Gesetz und es ist ein besonderes Verfahren. Ich gebe Ihnen bei allem anderen dennoch in keiner Weise recht“, lässt Verteidiger Norbert Wess, Anwalt von Erik Prince und zwei weiteren Angeklagten, kein gutes Haar am Staatsanwalt. Es sei unstrittig, was passiert ist und was durchgeführt wurde, „aber die strafrechtliche Einordnung ist eklatant falsch“, kritisiert Wess scharf.

Landung im Südsudan wegen technischen Schwierigkeiten
Punkt für Punkt gibt er Ausblicke auf das Gutachten eines Sachverständigen, der die Modifikationen bewertet hat. Laut Wess wäre keine der Umbauten zu militärischen Zwecken gewesen, das bestätige der Techniker. „Wir haben hier lückenlos alle Punkte, die von der Staatsanwaltschaft kritisiert worden sind, aufgeklärt. Hier wurde nichts unter den Teppich gekehrt.“

Auch der angeklagte Tatplan, die fünf Männer hätten zur Verschleierung gemeldet, dass sie eines der Flugzeuge nach Kenia verbringen wollen - gelandet ist es aber im Südsudan - sei vollkommen konstruiert. Es hätte Treibstoffschwierigkeiten gegeben, eine Landung im Südsudan sei unabdingbar gewesen, führt Anwalt Norbert Wess aus.

Die Angeklagten schweigen im Prozess
Alle Angeklagten bekennen sich in dem Prozess nicht schuldig. Darüber hinaus machen sie auch keine weiteren Aussagen. Bereits vor der Hauptverhandlung brachte Verteidiger Norbert Wess und sein Kollege eine gesamtheitliche schriftliche Stellungnahme ein - auf die sich die Männer ausschließlich berufen.

Im Falle einer Verurteilung nach dem Kriegsmaterialgesetz drohen den Angeklagten bis zu 3 Jahre Haft. Am 14. Dezember wird der Prozess fortgesetzt.

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