Der nächste Gesundheitsaufreger: Wer in der Ordination umkippt, muss - zumindest beim Zahnarzt - zahlen. Einer Patientin wurde „Hilfeleistung bei Bewusstlosigkeit“ verrechnet.
Wenn ihnen beim Arztbesuch schwarz vor Augen wird, dann ist Erste Hilfe nicht nur hochprofessionell, sondern auch kostenlos. Sollte man meinen.
Befremdliches schildert eine Frau im Ö3-Radio aus einer Zahnarzt-Praxis: „Ich bin aufgestanden und Sekunden später im Gang der Ordination umgekippt.“ Als sie wieder zu sich kam, lag sie auf dem Behandlungsstuhl mit Eispackerln am Kopf. So weit, so gut. Das dicke Ende kam aber eine Woche später: Denn da flatterte ihr eine Rechnung ins Haus!
Posten darf seit Jahren verrechnet werden
28 Euro, zehn Cent stand dort für „Hilfeleistung bei Ohmacht“. Ihren Einwand, dass es doch dem hippokratischen Eid entspreche, Menschen in Not zu helfen, will die Zahnärztekammer so nicht gelten lassen. Denn seit 50 Jahren dürfen „bohrende“ Mediziner Kassen-offiziell diesen Posten verrechnen. Kristine Rosner von der ÖZÄK: „Das ist rechtlich möglich und zulässig.“
Minister emotional: „Ich als ehemaliger Krebspatient“
Für Aufregung sorgt auch der „Krone“-Bericht über Spar-Pläne bei Krebsbehandlungen. Während die FPÖ von „Kaltherzigkeit“ und einer „Sterbekommission“ spricht, wehrt sich Gesundheitsminister Johannes Rauch emotional.
„Es ist absurd zu glauben, ich als ehemaliger Krebs-Patient würde anderen Patient(inn)en lebenswichtige Medikamente verweigern!“ Es sei auch absurd, „wenn an den Verhandlungen nicht beteiligte Ärzte das heute als ,Lebensgefahr‘ kommentieren“. Ziel des Bewertungsboards sei vielmehr ein besserer Zugang zu Behandlungen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.