Ortschef überrascht

Wieder Recht auf „Staffs“? Entscheidung vertagt

Oberösterreich
07.11.2023 19:29

Jene 37-Jährige, deren American Staffordshire Terrier „Elmo“ gemeinsam mit zwei Hündinnen derselben Rasse eine Joggerin getötet hatten, will das Recht, wieder solche Hunde halten zu dürfen. Die Beschwerde gegen das landesweite Halteverbot dieser „Listenhunden“ überraschte den Bürgermeister, der die Verordnung unterzeichnet hat. Klärung - vermutlich noch länger offen.

„Die Beschwerde hat mich überrascht“, meinte Bürgermeister Martin Gaisberger (ÖVP) aus Naarn, nachdem er durch den „Krone“-Bericht erfahren hatte, dass jene 37-Jährige, deren Hunde eine Joggerin (60) zu Tode gebissen hatten, gegen das lebenslange und landesweite Halteverbot Berufung eingelegt hat. Vor allem, weil sich das Verbot nicht gegen alle Rassen richtet, sondern explizit gegen „American Staffordshire Terrier“, also jene Gattung, deren Vertreter am 2. Oktober in der Ortschaft Sebern für die tödliche Attacke gegen Herta A. verantwortlich waren. Alle anderen Hunderassen dürfte die 37-Jährige halten, wenn sie dies möchte.

„Keine aktuellen Absichten auf Hundehaltung“
Die ehemaligen Hundehalterin hat alle elf „Staffs“, darunter sieben Welpen, abgegeben. „Haupttäter“ „Elmo“ wurde gleich nach dem Angriff eingeschläfert. Ihr Anwalt Philipp Wohlmacher betont nun, dass es derzeit keine Absichten gibt, sich wieder Hunde zuzulegen. Allerdings sei das landesweite und lebenslange Verbot eine „Vorverurteilung“ und „übers Ziel schießende“ Maßnahme gewesen. Außerdem habe man fristgerecht die Beschwerde einbringen müssen, damit man nicht später die Verordnung mit mehr Aufwand bekämpfen müsse. Sauer stößt dem Anwalt vor allem auf, dass seine Mandantin keine Möglichkeit hatte, ihre Sicht der Dinge darzulegen und gar nicht gefragt wurde.

Zitat Icon

Das landesweite Halteverbot wurde in enger Abstimmung mit Juristen des Landes verhängt. Mich hat die Beschwerde dagegen überrascht, ich muss noch entscheiden, wie ich weiter vorgehe.

Martin Gaisberger, VP-Bürgermeister von Naarn im Machland

Bürgermeister Martin Gaisberger hat zwei Monate Zeit, seine Verordnung zurückzuziehen oder dann das Landesverwaltungsgericht OÖ entscheiden zu lassen: „Ich hatte noch keine Zeit, darüber nachzudenken“, meint der Ortschef gegenüber der „Krone“. Jedoch sorge die Beschwerde gegen das Halteverbot in Naarn wieder für Unruhe, vor allem in der Ortschaft Sebern, wo die Nachbarn mehr als ausdrücklich ein Halteverbot gefordert hatten – obwohl das örtliche Halteverbot jedenfalls gültig bleibt. „Elmos“ ehemalige Besitzerinnen wollen mittelfristig Sebern übrigens verlassen.

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