Eine 54-jährige Deutsche hatte sich im Juni im Bregenzerwald (VBG) eine halsbrecherische Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Nun stand der Prozess am Landesgericht Feldkirch an. In diesem gab sich die Frau sehr kleinlaut.
Szenen wie in einem Krimi hatten sich am 21. Juli zwischen Oberstdorf und Alberschwende abgespielt - kein Wunder also, dass der Fall Schlagzeilen machte. Zum Hintergrund: Die 14-fach Vorbestrafte, größtenteils wegen Betrügereien, gerät an jenem Freitagnachmittag im deutschen Obermaiselstein in eine Polizeikontrolle. Schnell ist klar, dass die Frau den Wagen unterschlagen hat. Was dann folgt, ist eine wilde Verfolgungsjagd über den Riedbergpass. In Hittisau übernehmen schließlich österreichische Beamte die Verfolgung.
Mehrere Versuche, die Flüchtige anzuhalten, scheitern jedoch. Ein Beamter kann sich nur durch einen Sprung ins Gebüsch retten. Zudem rammt die 54-Jährige mit „ihrem“ Pkw einen vollbesetzten Polizeibus und zwängt sich in einem halsbrecherischen Manöver zwischen einem Einsatzfahrzeug und einem Lkw durch.
In meinem Kopf hat es damals einen Schalter umgelegt. Ich habe auch gar keine Schüsse wahrgenommen. Ich habe halt gedacht, dass mir die Flucht gelingt.
Die Angeklagte vor Gericht
Selbst Schüsse auf das Auto ignoriert sie. Erst als in Alberschwende eine Kugel den Reifen trifft, ist die Jagd zu Ende. In ihrer ausweglosen Situation verriegelt die Frau die Türen und versucht, sich mit Schlaftabletten das Leben zu nehmen. Ein Rettungshubschrauber kommt zum Einsatz - die Frau überlebt.
„Schalter im Kopf umgelegt“
Im Prozess am Mittwoch bekennt sich die Deutsche, die seit mehr als einem Jahr arbeitslos ist und keinen festen Wohnsitz hat, vollumfänglich schuldig. „In meinem Kopf hat es damals einen Schalter umgelegt. Ich habe auch gar keine Schüsse wahrgenommen. Ich habe halt gedacht, dass mir die Flucht gelingt.“ Was Staatsanwalt Manfred Bolter zum Anlass nimmt, der Frau ordentlich die Leviten zu lesen: „Auch wenn man im Leben mit dem Rücken zur Wand steht, darf man die Empathie nicht außer Acht lassen. In Ihrem Strafregister findet sich ein Beschiss nach dem anderen. Und man fährt nicht auf Leute zu und denkt, das zahlt die Versicherung. Denn von Ihnen sieht nie jemand einen Cent!“
Es folgt ein Schuldspruch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung - 14 Monate Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.