Woran starb Jürgen T.?

Neue Facetten im Prozess gegen die Disco-Schläger

Burgenland
20.09.2023 17:42

Was war tatsächlich der Grund, warum der zweifache Familienvater Jürgen T. (42) im Dezember 2022 nach der Schlägerei vor der Diskothek in Schattendorf gestorben ist? Zwei Gutachten widersprechen sich diametral, der Prozess am Landesgericht Eisenstadt wurde auf 9. November vertagt.

Am zweiten Tag der Hauptverhandlung am Landesgericht Eisenstadt wurden die restlichen der 29 Zeugen befragt. Die Aussagen der großteils Jugendlichen waren so kontroversiell, dass sich keiner ein Bild machen konnte von dem, was in der Nacht auf 18. Dezember 2022 tatsächlich passiert ist. Selbst Birgit Falb, die Vorsitzende des Schöffengerichts, meinte: „Das sind wirre Wischi-Waschi-Angaben.“

Klartext hingegen sprach der Vater des Zweitangeklagten Gerhard B. (17), bevor der Prozess begonnen hatte. Zu einem Fotografen, der emsig Fotos schoss, sagte der Erziehungsberechtigte Nase an Nase: „I wü ned, dass mei Sohn zu sehen ist. Tua weg des Handy, sunst schiab i das in OascXX.“ Sein Sohn, der T. im Dezember vergangenes Jahres mit einem Schlagring malträtiert haben soll, stand fünf Meter entfernt. Er dürfte die alkoholgeschwängerte Luft bei der Autofahrt von Bad Sauerbrunn nach Eisenstadt wahrgenommen haben.

Was fix ist
Was fix ist in diesem kniffligen Verfahren, weil er es selbst zugibt: Ahmed N. (19) hat Jürgen T. (42) nach einem Streit vor der Diskothek einen Schlag versetzt. Wenig später brach der Syrer durch zwei Hiebe das Nasenbein und die Augenhöhle von Gerald B. (42), der mit T. befreundet war, und rannte davon.

Was neu ist
Was neu ist und dem Fall eine bedeutsame Wende geben könnte: Jürgen T. war laut Aussage dreier Zeugen, darunter der Barkeeper, etwa zehn Minuten vor der Schlägerei im Untergeschoß der Disco aus eigenen Stücken „nach Vorne umgefallen wie ein Stück Holz“, als er in der Garderobe nach seiner Jacke greifen wollte. Nein, er habe sich beim Aufprall nicht aufgestützt, er sei „voll mit dem Kopf am Boden aufgeprallt“.

Gerald B. und ein junges Pärchen schleppten den Bewegungsunfähigen – er hatte 2,46 Promille Alkohol im Blut – über die Treppe hoch ins Freie und setzten ihn dort auf den Boden.

War es der Selbstfaller?
Ist das geplatzte Aneurysma, das wenige Tage später zu T’s Hirntot geführt hat, gar durch diesen Selbstfaller entstanden? Oder ist der Tod von Jürgen T. kausal dem Schlag des Syrers bzw. einem zweiten Hieb durch den Zweitangeklagten Gerhard B. (17) zuzuschreiben?

Waren es die Schläge?
Diesbezüglich gibt es zwei Gutachten, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Die für die Anklage zuständige Sachverständige vertritt die Ansicht, dass man nicht zu hundert Prozent sicher sein könne, ob der oder die Schläge ausschlaggebend für das Ableben des zweifachen Familienvaters waren. Und jene Sachverständige, die von der Witwe des Verstorbenen beauftragt wurde, will die Schläge als mittelbare Todesursache ausgemacht haben. Sie war erkrankt und erschien nicht vor Gericht.

Die Erläuterungen der Gutachten sind für den Strafrahmen relevant. War es absichtliche schwere Körperverletzung? Oder haben der oder die Täter das Ableben des Verstorbenen zu verantworten? Vertagt wurde auf 9. November, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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