Pflegerin verurteilt

Nach 17 Jahren: Erneute Haft im Testamentskrimi

Wien
18.09.2023 18:00

Fast zwei Jahrzehnte, Dutzende Verhandlungstage, diverse Richter und noch mehr Gutachter. So lässt sich das Verfahren über einen versuchten Testamentsbetrug im Jahre 2006 zusammenfassen. Im Wiener Landesgericht fallen nun zum zweiten Mal Urteile. 

Bereits vor 17 Jahren soll sich Folgendes ereignet haben: Die Pflegerin einer wohlhabenden, in Wien lebenden Schweizerin soll deren Nachlass gefälscht haben. Mit vier Komplizen: ihrem Lebensgefährten und drei Testamentszeugen. Sie hätte demnach Vermögen im Wert von fünf Millionen Euro geerbt.

Von Mordermittlungen zum schweren Betrug
Kurz nach der Errichtung des Testaments verstarb die Pensionistin. Der Anfang eines regelrechten Krimis: Auch ein Mord stand damals im Raum. Zur Anklage wurden schließlich ein versuchter schwerer Betrug und Urkundenfälschung gebracht. 

Wiederaufnahme nach Privatgutachten
Schon im Jahr 2010 beschloss das Landesgericht Wien, dass die Unterschrift gefälscht sei. Das OLG bestätigte dieses Urteil. Die Pflegerin fasste acht Jahre Haft aus. Ein grafologisches Privatgutachten ermöglichte aber etwas später eine Wiederaufnahme. Also wurde nun noch einmal verhandelt.

Zitat Icon

Ich bin froh, dass das Gericht meiner Argumentation gefolgt ist. Für mich war die Sachlage völlig klar.

(Bild: Richter Anja)

Anwalt Philipp Winkler vertritt die Geschädigten.

Der Ausgang ist derselbe: Der Tremor - unwillkürliches Zittern -, an dem das Opfers litt, machte die Unterschrift eines Testaments in der vorliegenden Form unmöglich. Das Gericht geht also davon aus, dass die Erstangeklagte diese gefälscht hat, die drei Männer seien Beitragstäter.

Fünf Jahre Haft für ehemalige Pflegerin
Die Pflegerin fasst deswegen fünf Jahre Haft aus, gegen die sie sofort Nichtigkeitsbeschwerde anmeldete. Ihre Komplizen kommen mit geringeren Haftstrafen davon: 27 Monate fest für den Lebensgefährten und jeweils 13 Monate teilbedingt für die drei angeklagten Männer. Keines der Urteile ist rechtskräftig.

Das Erbe wurde bereits vor dem Ausgang des Strafeverfahrens den rechtmäßigen Erben von einem Zivilgericht zugesprochen. Deswegen blieb es im Testamentskrimi nur beim Versuch.

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