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Raus aus dem Wirrwarr!

Betriebskosten: Das darf der Vermieter verrechnen

Wirtschaft
13.09.2023 11:38

Miete, Strom, Heizung - alles wurde im vergangenen Jahr aufgrund der Inflation empfindlich teurer. Nun flattern auch vielerorts Betriebskostenabrechnungen mit Nachzahlungen bis hin zu 1000 Euro ins Haus. Ob das mit rechten Dingen zu geht, wie man sich im Abrechnungsdschungel zurechtfindet - und was Mieter gegen teure Nachforderungen tun können: Die „Krone“ gibt Tipps.

Betriebskosten sind in vielen Mietverträgen die große Unbekannte, sie laufen oft einfach mit. Erst kürzlich zeigte eine Umfrage im Auftrag der Wirtschaftskammer Wien, dass nur die wenigsten wirklich wissen, was in ihren Betriebskosten enthalten ist - und was nicht. Doch spätestens, wenn, so wie jetzt, in Zehntausenden Haushalten teure Nachforderungen im Postfach landen, rücken die Zahlungen für Wasser, Kanal und Co. in den Fokus.

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Die Mietervereinigung Oberösterreich spricht von bis zu 1000 Euro pro Haushalt, im Schnitt steigen die Kosten um sieben bis acht Prozent. Geschuldet ist das der hohen Inflation - und manchem schwarzen Vermieterschaf, das auch noch andere Ausgaben auf die Mieter abwälzt. Wer einen solchen Trick bei der eigenen Rechnung vermutet, kann sich an die Arbeiterkammer wenden - oder sich an die Antworten im „Krone“-Betriebskosten-Leitfaden halten.

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