Mit einer saftigen Geldstrafe hat gestern am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) die Verhandlung für einen 39-jährigen Polen geendet. Der Mann hatte seine Ex-Freundin wüst bedroht.
„Ich werde dich umbringen und einbetonieren, wenn du mit unserem gemeinsamen Sohn wegziehst.“ Worte, die einem bereits als Außenstehenden Angst einjagen können. Und wohl erst recht der Person, die angesprochen ist. In dem Fall die 39-jährige Ex-Lebensgefährtin des angeklagten Polen, mit dem sie einen fünfjährigen Sohn hat. Seit Februar lebt das Paar zwar getrennt, wohnt jedoch im Oberland nur ein paar Straßen voneinander entfernt. Nach wie vor kümmert sich der Kindesvater liebevoll um den Buben, der sein Ein und Alles ist. Trotzdem gibt es zwischen den Eltern immer wieder Streit.
Es sei nur ein Wort
Am 27. Juli eskaliert die Sache, es kommt zur Anzeige. Zum Vorfall: „Es war ausgemacht, dass mein Sohn in den Sommerferien zwei Wochen bei mir verbringt. Als meine Ex mir dann mitteilte, dass er nun doch über die ganzen Sommerferien hindurch zu ihrer Mutter in die Slowakei geht, war ich darüber sehr enttäuscht“, erklärt der Mann vor Gericht den Auslöser für seine zwar unbedachte, aber dennoch unmissverständliche Gemütsäußerung. Zusatz: „Ich hätte sie natürlich weder umgebracht noch einbetoniert.“ Außerdem habe er den Begriff „einbetoniert“ von seiner Ex-Frau gelernt und einfach übernommen. Und letztlich sei es ja auch nur ein Wort.
Anders stellt das Opfer die Situation dar: „Ich leide unter Panikattacken, habe Angst vor ihm. Seit Februar bin ich in einer neuen Beziehung und möchte daher woanders hinziehen. Er akzeptiert das nicht.“ Dass sie sich nicht an die Vereinbarung mit ihm gehalten habe, sei dem Umstand geschuldet gewesen, dass sie ihr Leben umkrempeln wolle.
Seit Februar bin ich in einer neuen Beziehung und möchte daher woanders hinziehen. Er akzeptiert das nicht.
Das Opfer vor Gericht
Richterin Sabrina Tagwercher glaubt den Schilderungen des Opfers und spricht den Mann wegen Nötigung schuldig. Das nicht rechtskräftige Urteil: 3780 Euro teilbedingte Geldstrafe. Die Hälfte davon muss er zahlen, den Rest gibt es auf Bewährung.
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