Prozess in Wien

Vergewaltigung einer 16-Jährigen: 14 Jahre Haft

Wien
18.08.2023 11:00

Ein 22-jähriger Mann, der erst im Vorjahr bedingt aus einer Strafhaft entlassen worden war, ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Vergewaltigung eines 16 Jahre alten Mädchens zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

Zu den Missbrauchshandlungen kam es in der Nacht auf den 1. Jänner 2023 bei einer privaten Silvesterfeier in einer Wohnung in Wien-Simmering, an der die 16-Jährige in Begleitung zweier Freundinnen teilnahm. Dort hielt sich auch der spätere Täter auf, der zuletzt wegen Eigentumsdelikten verurteilt worden war und vorzeitig unter Auflagen auf freien Fuß kam. Die 16-Jährige hatte den 22-Jährigen nie zuvor gesehen. Als sie sich alleine mit ihm in einem Raum befand, fiel er den erstinstanzlichen Feststellungen zufolge über die 16-Jährige her. Da sich das Mädchen wehrte, bedrohte er sie mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole, indem er dem Opfer diese gegen die Schläfe hielt. Danach verging er sich unter Anwendung weiterer Gewalt an dem ihm ausgelieferten Opfer.

Wohnungsbesitzer trat Tür ein
Die Freundinnen hörten das Weinen der 16-Jährigen und versuchten, dieser zu Hilfe zu kommen. Der 22-Jährige blockierte allerdings die verschlossene Zimmertür. Schließlich trat der Wohnungsbesitzer die Tür ein. Daraufhin ergriff der 22-Jährige die Flucht. Er konnte am darauffolgenden Tag mit Unterstützung der WEGA an seiner Adresse in Meidling festgenommen werden. Die Schreckschusspistole sowie diverse Suchtmittel wurden dabei sichergestellt.

Nicht geständig
Vor Gericht stellte der Angeklagte den Vergewaltigungsvorwurf in Abrede. Er versicherte, er habe das Mädchen nicht mit Gewalt zum Sex gezwungen. Ein Schöffensenat schenkte allerdings der Darstellung der Betroffenen glauben.

Keine Milderungsgründe
Milderungsgründe fand der Schöffensenat keine, sodass bei einer Strafdrohung von bis zu 20 Jahren dem Gericht eine 14-jährige Freiheitsstrafe schuld- und täterangemessen erschien. Der 22-Jährige war damit nicht einverstanden, worauf die Staatsanwältin Berufung gegen die Strafhöhe anmeldete.

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