Der 43-Jährige war bereits wegen eines früheren Raubüberfalls zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, hatte sich aber wegen diverser Einsprüche kurze Zeit auf freiem Fuß befunden. Diese Zeit nützte er offenbar, um mit einer Gaspistole das Wettcafé in Graz zu überfallen. Er schoss mit einer Gaspistole in die Luft und brachte dann die geschockte Kellnerin dazu, ihm rund 20.000 Euro auszuhändigen. Dann flüchtete er nach Belgien, wo er schließlich verhaftet wurde.
"Da sieht man aber Ihr Gesicht recht gut"
Der Angeklagte fühlte sich in keiner Weise schuldig. "Möglicherweise war ich in Graz, aber nicht in dem Café", beteuerte er. Richterin Sandra Berzkovics hielt ihm die Standbilder aus der Überwachungskamera hin und fragte: "Sind das Sie?" - "Glaub ich nicht", meinte der Beschuldigte. "Da sieht man aber Ihr Gesicht recht gut", gab die Richterin zu bedenken.
Auf der Patrone aus der Pistole wurde zudem seine DNA entdeckt, was den Tschetschenen aber auch nicht beeindruckte. "Das ist die Meinung vom Gericht", meinte der Angeklagte. "Das ist das Ergebnis eines Abgleichs mit der Datenbank und keine persönliche Meinung von mir", wurde die Richterin darauf etwas schärfer. Die Kellnerin identifizierte den Mann einwandfrei.
Angeklagter: Zeugin von Haftrichter instruiert
Sie sei vom Haftrichter instruiert worden, das zu sagen, so der Beschuldigte. "Das war bei meinem anderen Verfahren auch so", erklärte er. "Das ist ja ein Justiz-Skandal, den Sie da aufdecken", meinte die Richterin unbeeindruckt.
Der 43-Jährige wurde nach nur siebenminütiger Beratung des Schöffensenats zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt und kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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