16 Jahre Haft erhielt die Mutter (20) wegen Mordes ihres eigenen Sohnes in Salzburg. Zwölf Jahre der Vater, weil er nichts gegen die Gewalt am Kind getan hat. Das sind die nicht rechtskräftigen Urteile beim Prozess um Elias, der nur sieben Wochen leben durfte. Nun steht fest: Der Fall wandert in die nächste Instanz.
Sowohl die Staatsanwältin als auch beide Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, bestätigt Peter Egger vom Salzburger Landesgericht. Nach der Urteilsausfertigung müssen daher die Höchstrichter des Obersten Gerichtshofes (OGH) den Fall prüfen. Sie könnten im Falle von Rechtsfehlern den Schuldspruch aufheben.
Ergo: Der Strafprozess müsste wiederholt werden. Oder sie bestätigen die Urteile, die vergangenen Mittwoch am Salzburger Landesgericht verkündet wurden. Dann müsste nur das Oberlandesgericht Linz über die Höhe der Strafe entscheiden. Bis zu einer Entscheidung dürften aber noch einige Monate vergehen.
„Sieben bis achtmal“ geschüttelt
Bis dahin bleiben die zwei nicht rechtskräftig Verurteilten weiter in Haft. Dort sitzen sie seit dem gewaltsamen Tod ihres Sohnes Elias Ende Oktober. Laut Anklage hatte die 20-Jährige das Kind „sieben bis achtmal“ geschüttelt, bevor sie sich wieder schlafen gelegt hatte. Der Vater soll zugeschaut haben.
Mord wegen Unterlassung
Deshalb warf die Staatsanwältin ihm auch Mord wegen Unterlassung vor, was die Geschworenen letztlich aber nicht erkannten. Während die Mutter wegen Mordes mit sieben zu eins Stimmen schuldig erklärt wurde, verneinten die Laienrichter beim Vater diese Frage. Schuldig gesprochen wurde er bezüglich des Straftatbestandes der fortgesetzten Gewaltausübung und Körperverletzung mit Todesfolge nach Unterlassung.
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