Weil er vergangenes Jahr 30-mal auf seine Ex-Frau eingestochen und sie getötet hatte, musste sich ein 37-Jähriger Landesgericht Feldkirch verantworten. Er bestritt die Tötungsabsicht, die Geschworenen befanden ihn dennoch einstimmig des Mordes für schuldig (nicht rechtskräftig). Die Bluttat hatte sich in Gegenwart eines gemeinsamen Kindes ereignet - er hatte den Kinderwagen zur Seite geschoben, damit es nicht zusehen kann.
Die Tat hatte sich im August 2022 vor dem Wohnhaus des Opfers in Bludenz ereignet. Sie starb trotz Reanimationsversuchen an Ort und Stelle.
Frau soll vor Tat fremdgegangen sein
Vor Gericht bestritt der Angeklagte, dass er die Absicht gehabt habe, seine Frau zu töten. Damit widersprach er laut Richterin seiner Aussage vor der Polizei. Er habe sie verletzen wollen, damit sie endlich aufwache, sagte der 37-Jährige vor Gericht. Zudem sei er durch Drogen und Alkohol immer wieder aggressiv gewesen. Auf die Frage, warum die Frau sterben musste, antwortete er: Weil sie fremdgegangen sei.
Das zehnjährige Zusammenleben des Paares, das drei gemeinsame Kinder hat, war offenbar von Gewalt geprägt gewesen. So wurde gegen den in Österreich geborenen Türken seit 2015 viermal ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, zudem bestand ein Waffenverbot. Der 37-Jährige ist elffach vorbestraft, alle Vorstrafen seien zum Nachteil seiner Freundin bzw. seit 2021 Ehefrau, sagte die Richterin in der Verhandlung. Der Mann war erst eine Woche vor der Tat aus der Haft entlassen worden und hatte seiner Frau auch schon per SMS gedroht, sie zu töten.
Kinderwagen wurde vor der Messerattacke zur Seite geschoben
Am Abend des 30. August 2022 brachte der Mann das dreijährige jüngste gemeinsame Kind nach Hause zu seiner Frau, von der er bereits getrennt lebte. Er schob den Kinderwagen zur Seite, sodass das Kind nichts sehen konnte, und stach 30-mal mit einem mitgebrachten Messer auf die 32-Jährige ein. Nach den tödlichen Stichen flüchtete der damals 36-Jährige, meldete sich kurz darauf aber bei der Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Staatsanwältin: Täter habe kein Mitleid für Frau oder Kinder gehabt
Die Verteidigerin führte aus, ihr Mandant sei geistig minderbemittelt und habe eine Persönlichkeitsstörung. Die Staatsanwältin sagte in ihrem Schlussplädoyer, auch wenn der Angeklagte wiederholt versucht habe, die Tat abzuschwächen, sei diese so klar vom Mordvorsatz getrieben, dass kein anderes Urteil infrage kommen könne. Der Angeklagte habe die Frau als seinen Besitz gesehen und ohne jedes Mitleid für sie oder die Kinder gehandelt, so die Staatsanwältin.
Die Verteidigung erbat Bedenkzeit. Den drei Kindern, die der Angeklagte mit dem Opfer hatte, wurde Trauerschmerzensgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte haftet laut Urteil auch für Folgeschäden. Dem Bruder des Opfers sprach das Gericht 5000 Euro zu.










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