Mit einem neuen Kniff bootet die Stadt Wien das Argument aus, dass Häuser „wirtschaftlich abbruchreif“ wären. Zwei Villen aus den 1930er Jahren konnten so gerettet werden.
Fast wäre es zwei architektonisch wertvollen Villen aus den 1930er-Jahren dieser Tage ergangen wie zuvor zahlreichen anderen Häusern in Wien: Sowohl bei einem Haus des bekannten Architekten Alois Plessinger in der Hietzinger Hofwiesengasse 29 als auch bei einer Villa im Sulzweg 3 in Döbling hatten die Eigentümer argumentiert, dass sie das Haus nicht mehr erhalten könnten und es wegen „wirtschaftlicher Abbruchreife“ wegreißen müssten.
Abbruchbescheid abgelehnt
Auf beiden Grundstücken wäre ohne die historischen Bauten Platz für neue Mehrparteienhäuser - was oft genug der eigentliche Grund für derartige Abbruchanträge ist. Bei diesen beiden Häusern ist Wien nun aber mit dem Altstadterhaltungsfonds dazwischengegangen: Durch die Bereitstellung der nötigen Geldmittel fällt das Argument der wirtschaftlichen Abbruchreife weg. Die Eigentümer haben keine Erlaubnis bekommen, die Häuser wegzureißen.
Durch den Kniff gilt nun außerdem wieder die allgemeine Erhaltungspflicht von Gebäuden, sprich: Wenn die Eigentümer nicht von selbst mit Sanierungsarbeiten tätig werden, kann auch die Baupolizei selbst derartige Aufträge erteilen.
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