Knapp sechs Jahre nach dem Tod seiner Mutter sollte ein Leser plötzlich mehrere tausend Euro für ihren Aufenthalt im Pflegeheim zahlen. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen.
Bis zu ihrem Ableben im Juli 2017 wurde Herta D. über mehrere Jahre in einem Pflegeheim in Wien betreut. Nach der Abhandlung der Verlassenschaft im Jahr 2018 dachte ihr Sohn, dass die finanziellen Dinge alle geregelt seien. Doch im Jahr 2023 flatterte überraschenderweise eine Forderung des Fonds Soziales Wien (FSW) ins Haus.
4900 Euro sollte Leser Friedrich D. als Nachkomme bezahlen. „Der Notar, der die Verlassenschaft abgewickelt hat, hat mir versichert, es gebe keine Regressforderung mehr“, wandte sich der Niederösterreicher schließlich mit der Bitte um Hilfe an die „Krone“-Ombudsfrau.
Was der Fonds Soziales Wien zu dem Fall sagt
Auf Nachfrage beim FSW stellte sich Überraschendes heraus. Bei der Vorschreibung handle es sich nicht um sogenannte Sozialhilfekosten, die aufgrund der Abschaffung des Pflegeregresses nicht mehr gefordert werden dürfen. Vielmehr gehe es um offene Kostenbeiträge aus Einkommen und Pflegegeld. Diese würden schon zu Lebzeiten vorgeschrieben, seien aber nicht beglichen worden.
Geld gefordert, das man nicht fordern hätte dürfen
Unabhängig davon habe man nun im Zuge einer Prüfung bedauerlicherweise festgestellt, dass die dem Erben im April vorgeschriebene Forderung bereits teilweise verjährt sei. Nämlich jene offenen Kostenbeiträge aus Einkommen und Pflegegeld von Mai bis Juli 2011. Dieser Zeitraum hätte jedoch nicht mehr gefordert werden dürfen, wofür man sich bei Herrn D. entschuldige. Tatsächlich zu bezahlen seien lediglich 353,27 Euro.
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