Infos für Mieter

Kautionen: Was du unbedingt wissen solltest!

Nachrichten
03.05.2005 15:14
Wer sich nach einer neuen Wohnung umsieht, kann bei geduldigem und geschicktem Vorgehen Maklerprovisionen und Ablösezahlungen vermeiden. Eine Sache ist aber so gut wie sicher zu bezahlen: Die Kaution, die dem Vermieter garantiert, dass er nach Ablauf des Mietverhältnisses etwaige, vom Mieter nachweislich angerichtete Schäden oder Mietzinsrückstände nicht selbst bezahlen muss. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Zahlung einer Kaution allerdings nicht. Und: Wenn du wieder ausziehst, musst du die Kautionssumme verzinst zurückbekommen.

Wie hoch darf die Kaution sein?
Für die Höhe der Kaution gibt es keine gesetzliche Regelung, sie ist daher prinzipiell Vereinbarungssache. Üblich sind Vereinbarungen im Ausmaß von drei Bruttomonatsmieten. Der Oberste Gerichtshof hat aber in einer Grundsatzentscheidung generell Vereinbarungen bis zu sechs Bruttomonatsmieten als zulässig erachtet.

Jedenfalls ist die Höhe der Kaution mit dem Sicherstellungsinteresse (Wert des Mietgegenstandes samt Einrichtung) des Vermieters nach oben begrenzt (je nach Höhe der Miete, usstattung des Objektes, Laufzeit des Vertrages usw.). Du kannst die Kaution entweder bar bezahlen, es kommen aber auch Bankgarantien oder Sparbücher in Frage.

Ist die Kaution zu verzinsen?
Der Mieter muss den Kautionsbetrag grundsätzlich verzinst zurückbekommen. Die Verzinsung hat zumindest zum jeweiligen Eckzinssatz zu erfolgen. Eine vertragliche Vereinbarung, dass die Kaution unverzinst bleibt, ist bei Wohnungen, auf die das Mietrechtsgesetz Anwendung findet, unzulässig und unwirksam. Übrigens: Während der Dauer der Miete wird die Kautionssumme nie zum Eigentum des Vermieters, sondern ist als ein an den Vertrag gebundenes Pfand.

Wann ist die Kaution zurückzuzahlen?

Der Mieter ist verpflichtet, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Das gilt dann, wenn keine Mietzinse mehr offen sind und auch keine Schadensersatzansprüche bestehen. Sind diese Punkte geklärt, muss der Kautionsbetrag mitsamt Zinsen ausbezahlt werden.

Abzüge sind möglich, falls während der Dauer des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt entstanden sind, die über die übliche Abnützung hinausgehen. Ist eine Wohnungsräumung oder eine Delogierung nötig, werden die entstandenen Kosten ebenfalls von der Kaution abgezogen. In diesen Fällen muss der Vermieter seine Forderungen im Detail belegen.

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