Schädelbruch nach einem Faustschlag: Einem 20-Jährigen wurde in Eisenstadt am Freitag der Prozess gemacht.
Wie oft das Wort „Herumfuchteln“ gefallen ist am Landesgericht in Eisenstadt, lässt sich schwer eruieren. Einer Schätzung zufolge liegt die Zahl im niedrigen dreistelligen Bereich. Jedenfalls hat das Opfer J. im Juni 2022 vor dem Gesicht des Angeklagten herumgefuchtelt „und ausholen wollen“, wie S. sagt. „Bevor er herhaut, habe ich hingehaut“, so der damals 20-Jährige aus dem Bezirk Mattersburg, der J. (23) vor einem Lokal mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte. Fatal dabei: J. erlitt beim Aufprall einen Schädelbruch, er lag eine Woche auf der Intensivstation.
Aufgrund der Verletzung ist der Tag wie ausgelöscht für mich. Ich weiß nichts mehr.
Das Opfer
Sieben Zeugen wurden einvernommen, ihre Wahrnehmungen deckten sich halbwegs. J. sei, wie so oft, stark betrunken gewesen. „Er hat alle angestänkert“, sagt einer. Ein anderer erzählt, dass ihn J. mit Wein angeschüttet habe. Als sich die Wege von J. und S. kreuzten, forderte der Angeklagte ihn auf, zu verschwinden. Das tat er für 20 Minuten, ehe das Schicksal seinen Lauf nahm. J. packte S. am Hemd und zerrte ihn vor das Lokal. Das Hemd zerriss. Und bumm!
„J. ist umgefallen wie ein Brett“, so eine Zeugin. „Es war Notwehr“, rechtfertigte sich S., dem Anwalt Florian Astl zur Seite saß. Der zeigte laut Gutachten auf, dass J. neben reichlich Alkohol auch Suchtmittel konsumiert hatte - laut Blutbild mindestens sechs Monate lang. J.: „Nein, ich nehme nichts!“
Die Richterin ließ Milde walten gegen den unbescholtenen Elektriker: außergerichtlicher Tatausgleich, also 2000 Euro Schadenswiedergutmachung.
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