Trotz Regens am Wochenende bleibt die Lage angespannt. Haushalte im Raum Lavanttal (Kärnten) müssen mit Wasser beliefert werden. Erste Feuerverbote mussten erlassen werden. Aber die Chance auf das Entzünden von Osterhaufen lebt noch.
Die vergangenen Wochen brachten so gut wie keine nennenswerten Niederschläge. Und die Folgen dieses Defizits machen sich in Kärnten - wie berichtet - bereits bemerkbar. Feuerwehren müssen vor allem im Raum Lavanttal Haushalte mit kostbarem Wasser beliefern.
Ab Montag wieder staubtrocken
Daran wird auch ein Tief nichts ändern, das an diesem Wochenende erwartet und etwas Regen, regional sogar Gewitter, bringen wird. Der Grundwasserspiegel dürfte weiterhin niedrig bleiben. „Und ab Montag wird es föhnbedingt wieder staubtrocken“, kündigen Experten von Ubimet an.
Der Winter hatte überdurchschnittlich viel Niederschlag, aber seit Februar fast nichts mehr. Anhaltende Niederschläge sind auch weiterhin nicht in Sicht.
Christian Stefan, Geosphere Austria
Wasser-Engpässe vermeiden
Mancherorts werden daher erste Maßnahmen ergriffen, um Wasser zu sparen. Die Gemeinde Liebenfels, zum Beispiel, ruft auf, bevorstehende Befüllungen von Pools rechtzeitig zu melden. „Wir müssen das koordinieren, damit es nicht zu einem Wasser-Engpass kommt“, erklärt Bürgermeister Klaus Köchl, der unter seinen Mitbürgern 250 Poolbesitzer zählt.
Sorgen bereitet mittlerweile auch die zunehmende Trockenheit der Waldböden. Das Gebiet rund um Villach gilt bereits als waldbrandgefährdet, womit ab sofort in Waldnähe offene Feuer, rauchende, glimmernde oder pyrotechnische Gegenstände verboten sind. Auch im Bezirk St. Veit wurde bereits Paragraf 41 des Forstgesetzes aktiviert, der das Feueranzünden wegen besonderer Trockenheit verbietet.
„Es ist eher eine Vorsichtsmaßnahme. Sie soll den Leuten in Erinnerung rufen, nicht achtlos zu sein. Diese Verordnung wird vier- bis fünfmal im Jahr erlassen“, erklärt Heinz Hochsteiner von der Bezirkshauptmannschaft.
Osterfeuer anmelden!
Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 7270 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen geahndet werden. Osterfeuer sind vorerst noch nicht verboten, sie genießen weiter den Ausnahmestatus als Traditionsfeuer. Allerdings sind sie spätestens vier Tage vor dem Abbrennen der Gemeinde zu melden, die das an die Feuerwehr-Warnzentrale weiterleitet. Hundert Osterfeuer-Meldungen trudeln dort alljährlich ein.
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