Deutscher (47) landete wegen Rechtsfehler im ersten Prozess erneut vor Gericht. Brutale Attacke mit Skistock im März 2019 war eine versuchte, absichtliche schwere Körperverletzung. Vorläufiger Schlusspunkt vier Jahre nach der Tat erreicht.
Heute geht es nur um die rechtliche Einordnung ihrer Tat, die Strafe dafür und den Schaden, den die Republik erlitten hat“, hielt der Richter zu Verhandlungsbeginn fest. Vor ihm nahm ein breit gebauter ehemaliger Fitness-Unternehmer (47) aus Deutschland Platz. Was ihm vorgeworfen wird, ist eigentlich ein alter Hut. Im September 2021 saß er zum ersten Mal vor dem Geschworenengericht. In Untersuchungshaft und vor Gericht brachte ihn ein Vorfall aus dem März 2019. Damals drosch er mit mehr als zwei Promille in seinem Skiurlaub in Flachau auf fünf Männer – allesamt Polizisten von Beruf – ein. Auf einen ging er besonders brutal mit einem Skistock los, stach auf Gesicht und Schädel ein. Die Laienrichter sprachen ihn vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Vielmehr sahen sie eine schwere Körperverletzung. Der Staatsanwalt war damit unzufrieden, kritisierte dass die Berufsrichter die Laien nicht nach einer versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung gefragt haben. Denn dieses Delikt steht unter strengerer Strafe. Der Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof, der das Urteil wegen Rechtsfehlern teilweise aufhob und zurück nach Salzburg schickte.
Täter: „Kann nicht damit abschließen“
Der Deutsche gab sich geläutert und kleinlaut: „Ich kann nicht damit abschließen, weil die Polizisten meine Entschuldigung nicht angenommen haben.“ Sein Anwalt betonte, wie auch schon im ersten Prozess, dass die Attacke völlig wesensfremd sei und nicht zur Persönlichkeit seines Mandanten passe. Keinesfalls habe Absicht hinter dem Angriff gesteckt.
Urteil: 21 Monate teilbedingte Haft
Es setzte 21 Monate teilbedingte Haft wegen versuchter, absichtlicher schwerer Körperverletzung. Im ersten Prozess gab es wegen schwerer Körperverletzung 18 Monate auf Bewährung. Die drei Monate, die der Deutsche nun eigentlich im Gefängnis verbringen müsste, sind durch die Untersuchungshaft getilgt. Nicht rechtskräftig!
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