Causa Corona-Hilfen

Für Seniorenbund gibt‘s keine Geld-zurück-Garantie

Oberösterreich
04.03.2023 10:00

Die ÖVP-Teilorganisation ist gerade dabei, die erhaltenen Mittel aus dem NPO-Fördertopf zu refundieren. Ihre Forderung nach einer Garantie, das Geld wieder zurückzubekommen, falls sich herausstellt, dass die Mittel doch zurecht bezogen wurden, prallt am Ministerium ab.

Vor zwei Wochen lenkte der OÖ Seniorenbund ein: „Unter Vorbehalt“ werde man die fast zwei Millionen Euro aus dem Corona-Hilfstopf zurückzahlen. Wie berichtet, hatte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) befunden, dass die Aufsplittung des Seniorenbundes in ÖVP-Teilorganisation und Verein irrelevant sei und die Mittel aus dem NPO-Fonds zu Unrecht bezogen wurden.

Halbzeit bei Zahlungsfrist
Zur Halbzeit der vom zuständigen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) vorgegebenen Zahlungsfrist (sie läuft bis 16. März) wollte die „Krone“ wissen, ob der Seniorenbund die Gelder schon refundiert hat.

Zitat Icon

Die Ortsgruppen haben den Auftrag, die Mittel zurückzuzahlen. Wir bemühen uns als Landesorganisation, sie bei der Abwicklung zu unterstützen.

Ludwig Seiringer, Sprecher OÖ Seniorenbund

Großer bürokratischer Aufwand
Man sei gerade dabei, informiert Sprecher Ludwig Seiringer: „Die Ortsgruppen haben den Auftrag, die Mittel zurückzuzahlen.“ Bei mehr als 600 Anträgen, die die Seniorenbund-Ortsgruppen gestellt hatten, sei das aber ein großer bürokratischer Aufwand. „Wir bemühen uns als Landesorganisation, die Ortsgruppen bei der Abwicklung zu unterstützen“, sagt Seiringer. Die Rückzahlungen würden aber jedenfalls fristgerecht erfolgen.

Ministerium lässt Seniorenbund abblitzen
Beendet ist die Causa damit aber noch nicht: Der Seniorenbund hat die eingangs erwähnte Einschätzung des Senats beeinsprucht. Auf eine Garantie, das Geld wieder zurückzubekommen, sollte das UPTS-Urteil am Ende des Rechtswegs aufgehoben werden, wartet der Seniorenbund allerdings vergeblich.

Aus dem von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) geführten Ministeriums heißt es: „Falls in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entgegen der Entscheidung des UPTS festgestellt wird, dass die Vereine des Seniorenbunds nicht der ÖVP zuzurechnen sind, wird das BMKÖS allenfalls seitens des Seniorenbunds vorgebrachte Argumente erneut prüfen.“

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