Toter Bub in Tirol

Haftrichter entscheidet am Donnerstag über U-Haft

Tirol
01.03.2023 13:32

Im herzzerreißenden Drama rund um den kleinen Leon (6) aus dem Tiroler Unterland gehen Polizei und Staatsanwaltschaft mittlerweile davon aus, dass der Papa des ertrunkenen Sechsjährigen den Raubüberfall im Vorjahr vorgetäuscht habe und selbst für den Tod seines Sohnes verantwortlich sei. Ein Antrag auf U-Haft wurde bereits gestellt, die Entscheidung über die Verhängung findet am Donnerstag um 9 Uhr statt. 

Es ist eine Wende, die es in sich hat: Der Vater (38) des im August 2022 in der Kitzbüheler Ache ertrunkenen sechsjährigen Leon wurde - wie berichtet - am Montagfrüh festgenommen. Laut Angaben des Landeskriminalamtes Tirol und der Staatsanwaltschaft Innsbruck gebe es nun Zweifel an der bisherigen offiziellen Version. 

Was war im Vorjahr genau geschehen? Laut bisheriger offizieller Version soll der Vater während eines gemeinsamen Spazierganges am 28. August des Vorjahres plötzlich von einem Unbekannten attackiert und mit einer Flasche bewusstlos geschlagen worden sein. Leon dürfte folglich eigenständig aus dem Kinderwagen gekrabbelt und in die Fluten gestürzt sein. Kurze Zeit später wurde er tot auf einer Sandbank der nahe gelegenen Kitzbüheler Ache entdeckt.

„Wir gehen derzeit von dringendem Tatverdacht aus“
Nun zweifeln Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch an dieser Version. „Im Zuge der Ermittlungen haben sich immer mehr Indizien ergeben, die darauf hinweisen, dass es sich nicht so zugetragen hat, wie vom Vater behauptet wird. Konkret: Wir haben Ermittlungsergebnisse, die darauf hinweisen, dass der Raub vorgetäuscht und der Vater selbst für den Tod seines Sohnes verantwortlich ist. Wir gehen derzeit von diesem dringenden Tatverdacht aus“, schildert Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf „Krone“-Nachfrage. Deshalb wurde der mittlerweile 38-Jährige am Montagfrüh festgenommen und am Dienstag befragt.

„Das ist alles haltlos“
Er habe den Verdacht erneut in Abrede gestellt und bleibe bei seiner bisherigen Darstellung. Das bekräftigt auch Hubert Stanglechner, einer seiner Verteidiger, der erneut betont, dass die vorliegenden Indizien nicht tragfähig seien - die „Krone“ berichtete. „Meinem Mandanten wird zum Beispiel vorgeworfen, dass er die Flasche, mit der er niedergeschlagen wurde, selbst im Buggy mitgeführt habe und dass er selbst sein Handy am Tatort in den Müllkübel geworfen habe. Der Handy-Schrittzähler sei zeitgerecht inaktiv gewesen und die Gerichtsmedizin zweifle am Verletzungsbild. Das ist jedoch alles haltlos.“

„Gute Betreuungssituation wurde erreicht“
Sein Mandant sei schockiert und zutiefst bestürzt, dass der Tatverdacht nun gegen ihn gerichtet werde. „Gerade in der letzten Zeit hatte sich bei seinem Sohn, der am Syngap-Syndrom erkrankt war, eine Besserung eingestellt. Außerdem konnte eine sehr gute Betreuungssituation erreicht werden und die Familie hat stets nach Lösungen gesucht, um die mit der Erkrankung verbundenen Herausforderungen zu lösen“, so der Anwalt.

„Es kann sich vielleicht wieder vieles ändern“
Ein Antrag auf U-Haft wurde seitens der Staatsanwaltschaft Innsbruck bereits gestellt, darüber wird am Donnerstag um 9 Uhr entschieden. „Die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen. Sollten sich weitere Beweise ergeben, kann sich vielleicht vieles wieder ändern. Aber derzeit ist von einem Verdacht auszugehen, wenn auch dringend“, bringt es Mayr auf den Punkt, der hingegen die Indizienlage nicht näher kommentieren möchte.

Der Anwalt des 38-Jährigen verweist hingegen auf die neue Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. „Selbst bei dermaßen schwerwiegenden Vorwürfen wie Mord darf die U-Haft nicht mehr obligatorisch verhängt werden, sondern es müssen ganz konkrete Haftgründe vorliegen und begründet werden. Es gilt zu klären, ob diese Judikatur des Verfassungsgerichtshofes hier nicht völlig ignoriert wird“, schildert Stanglechner.

Flucht-, Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr
Laut Staatsanwaltschaft bestehe nicht nur Fluchtgefahr, sondern auch Tatbegehungsgefahr. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier die Gefahr besteht, dass mein Mandant irgendjemanden in Zukunft umbringen würde. Das wird zwar behauptet, aber nicht begründet“, erläutert der Verteidiger. Zudem werde behauptet, dass auch Verdunkelungsgefahr bestehe - also dass der Vater von Leon Zeugen beeinflussen würde. „Auch das muss entschieden zurückgewiesen werden. Das Verfahren wird schon seit langer Zeit geführt, doch nach wie vor ist nicht erkennbar, welche Zeugen hier beeinflusst werden könnten. Abgesehen davon wird mein Mandant mit keinem potenziellen Zeugen Kontakt aufnehmen. Diese Gefahr besteht somit nicht“, sagt Stanglechner. 

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