Rechtsstudie bestätigt

Bei der Waldrodung in Ohlsdorf wurde geschlampt

Oberösterreich
24.02.2023 13:15

Sowohl umwelt- als auch forstrechtlich hat die Behörde laut einer aktuellen Rechtsstudie in der Causa Ohlsdorf nicht sorgfältig gearbeitet. Nur deswegen konnte es zur Rodung von mehr als 18 Hektar Wald für ein Betriebsansiedelungsgebiet kommen. Der Fall könnte jetzt bis vor den Europäischen Gerichtshof kommen.

Seit mehr als einem Jahr ist das, was derzeit neben der Autobahn in Ohlsdorf passiert, nicht nur lokal ein Aufreger: Mehr als 18 Hektar Wald wurden gerodet, um das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II zu realisieren. Während der Betreiber, die Firma Asamer, beteuert, dass sich dort Betriebe mit 600 bis 800 Mitarbeitern ansiedeln wollen, gehen Umwelt- und Naturschützer angesichts der Waldvernichtung auf die Barrikaden.

Laut Rechtsstudie „mehrere Defizite“
Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne) hat vor wenigen Wochen, wie berichtet, eine Rechtsstudie in Auftrag gegeben, die prüfen sollte, ob die Behörde in dem Verfahren umwelt- und forstrechtlich alles richtig gemacht hat. Am Freitag präsentierte er das Ergebnis, das kurz zusammengefasst lautet: Hat sie nicht. Es würden „wohl mehrere Defizite im Vollzug der einschlägigen Materiengesetze vorliegen“, präszisiert Gregor Schamschula, Umweltjurist vom Ökobüro.

In der Nähe eines Europaschutzgebietes
So sei bereits beim Umwidmungsverfahren nicht berücksichtigt worden, dass sich das Grundstück im unmittelbaren Nahebereich eines Europaschutzgebiets befinde, in dem zahlreiche Vogelarten leben. Diese seien auf den Wald als Lebensraum angewiesen gewesen. Eine in diesem Fall nötige Verträglichkeitsprüfung sei nicht durchgeführt worden, heißt es in der Studie.

Zitat Icon

Laut der Studie ist die Rodungsbewilligung der Bezirkshauptmannschaft rechtswidrig, da wesentliche Grundlagen der Abwägung des öffentlichen Interesses im Bescheid fehlen.

Stefan Kaineder (Grüne), Umweltlandesrat

Keine Naturverträglichkeitsprüfung
Schwerer dürfte wiegen, dass es die Landesregierung offenbar verabsäumt hat, vor der umfassenden Waldrodung eine Naturverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese ist laut Rechtsstudie vorgesehen, wenn die Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes nicht ausgeschlossen werden kann. „Eine solche Prüfung ist aus unserer Sicht auch jetzt, im Nachhinein, noch erforderlich“, sagt Schamschula. Anerkannte Umweltorganisationen könnten diese Prüfung nachfordern - das sei zwar nicht im österreichischen Gesetz, sehr wohl aber im EU-Recht geregelt. Im äußersten Fall könnte die Causa Ohlsdorf also am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.

Wald zu roden, ist grundsätzlich verboten
Und schließlich hakt es auch noch beim Forstgesetz: Es sei ja grundsätzlich verboten, Wald zu roden, sagt Ökobüro-Juristin Veronika Marhold - es sei denn, andere öffentliche Interessen würden überwiegen. Das abzuschätzen, oblag der Bezirkshauptmannschaft (BH) Gmunden. Die hielt als Forstbehörde zwar fest, dass der Wald eine „erhöhte Wertigkeit der Wohlfahrtswirkung“ aufweise, entschied dann aber, dass die angekündigte Schaffung von 600 Arbeitsplätzen von höherem Interesse sei als die Erhaltung des Waldes.

Was genau ist beim Betriebsbaugebiet geplant?
Was die BH aber laut Marhold verabsäumte: Sie hätte entsprechende Ermittlungen anstellen und die Grundlagen dieser Prognose hinterfragen müssen. „Wenn ich in den Wald hineinbauen will, muss ich vorher ganz genau wissen, was hinkommt“, ergänzt Kaineder. Weil das nicht der Fall sei, könnte es sogar sein, dass der Bescheid rechtswidrig ist, sagt die Umweltjuristin. Rechtliche Möglichkeiten, gegen den Bescheid vorzugehen sehe sie allerdings nicht mehr, da er bereits rechtskräftig ist.

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