Verdacht in Ohlsdorf

Waldvernichtung durch Schlampigkeit?

Oberösterreich
06.02.2023 10:00

Juristisch ist die 19-Hektar-Rodung von Ohlsdorf noch nicht „gegessen“. Jetzt sollen Gutachten prüfen, ob das Forstrecht in Oberösterreich noch am Stand der Zeit ist und ob es gar Mängel im Verfahren gegeben habe.

Rund ums künftige Betriebsbaugebiet „Ehrenfeld II“ in Ohlsdorf kehrt keine Ruhe ein. Nachdem zuletzt – wie berichtet – Zweifel an den von Betreiber Hans Asamer in Aussicht gestellten 600 bis 800 Jobs aufgetaucht waren und die gemeinnützige Organisation AllRise juristische Schritte gegen Entscheidungsträger der Waldrodung prüft, geht es jetzt rechtlich ans Eingemachte: Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne) hat eine Rechtsstudie in Auftrag gegeben. Sie soll laut seinen Angaben klären, „ob die derzeit gültige Forstgesetzgebung ausreichend ist, um unsere Wälder vor Zerstörung zu schützen“. Immerhin wurden in Ohlsdorf 19 Hektar Wald gerodet.

(Bild: Wenzel Markus)

Was am Ergebnis der Studie womöglich noch brisanter sein könnte, ist laut Kaineder die Frage, ob das derzeit gültige Forstrecht überhaupt mit erhöhter objektiver Sorgfalt vollzogen wurde. Das Argument der rund 800 Arbeitsplätze für die Rodung steht im Mittelpunkt der Studie. „Reicht eine Widmung alleine und die Nennung einer Fantasiezahl an möglicherweise entstehenden Arbeitsplätzen aus, um eine Rodung von 19 Hektar Wald zu rechtfertigen? Und wenn ja, wie werden diese ,erhöhten‘ Interessen begründet?“ Diese Fragen will Kaineder von den Studienautoren des „Ökobüro – Allianz der Umweltbewegung“ beantwortet wissen. „Mir ist es wichtig, herauszufinden, ob unsere Forstrechtsgesetzgebung den Anforderungen der Zeit entspricht oder ob gar Verfahrensmängel schuld an der Waldvernichtung in Ohlsdorf sein können.“

Allerdings: Beim Projekt in Ohlsdorf spielt nicht nur das Forstgesetz eine Rolle, sondern auch das UVP-Gesetz – und nach diesem hat Kaineders Umweltrechtsabteilung selbst vor knapp zwei Jahren festgestellt, dass die nun kritisierte Rodung der 19 Hektar Wald gar keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müsse

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